Mittwoch, 11. März 2015

Wie uns unser eigener Staat schröpft

Heute: Strom Blickt man auf die aktuelle Strompreisanalyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, so wird schnell klar: Auch in diesem Jahr ist der Strompreis auf ein Rekordhoch gestiegen. Da freut sich Vater Staat, schließlich bekommt er rund 52 Prozent davon. Umso verständlicher ist es, dass es natürlich kein Interesse daran gibt, den Strompreis zu senken. Das wäre auch schön blöd, schließlich beträgt der deutsche Stromsteuersatz mehr als das 20-fache als der EU-Mindeststeuersatz. Sieben Milliarden Euro bekommt der Staat an Stromsteuer allein aus den privaten Haushalten. Über die Industrie und deren starke Lobby, die es immer wieder schafft, Sonderregelungen bei den Politikern zu erkaufen, wollen wir gar nicht reden. Das verärgert nur noch mehr. Die Stromsteuer wurde am 1. April 1999 eingeführt. Sie war alles andere als ein Aprilscherz und darüber lachen konnte Otto Normalbürger nicht. Auch wenn die Politik ihre Schröpfungsmethoden immer bestens zu verkaufen weiß. Die Energie, so die Begründung, sollte durch die höhere Besteuerung verteuert werden. Als Wiedergutmachung wurde über eine Entlastung der Beitragszahler in der Sozialversicherung versucht, die Lohnnebenkosten zu senken. Zusammen mit der Erhöhung der Mineralölsteuer war die Stromsteuer der Einstieg in die ökologische Steuerreform. Energie sollte teuerer werden, Arbeit dafür billiger. Anders ausgedrückt: Damit die Arbeit im Lande billiger werden konnte, wurden die Arbeitnehmerüberlassungen geschützt und damit Tarifverträge umgangen. Die Sklaven von heute, deren Gehalt zum Teil aus Hartz-IV-Mittel aufgestockt wird, damit es zum Überleben reicht, mussten von nun an auch noch mehr fürs Tanken und für den Strom bezahlen. Danke schön, Vater Staat. Ganz clever von unserem Staatsfeind Nr. 1 – dem Staat an sich nämlich – war, dass man im Stromsteuergesetz auch noch gleich die Selbstversorgung besteuert hat. Wenn ein Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch aus seiner eigenen Stromerzeugungsanlage entnimmt, hält Vater Staat sein Steuerhändchen auf. Hoffentlich kommt keiner auf die Idee, dass Bürger, die einen Garten haben, bei der Entnahme ihrer eigens angebauten Kartoffeln, sieben Prozent Mehrwertsteuer an den Staat zahlen müssen …  Apropos Lebensmittel … Diese Frage können wir uns doch einmal stellen: Strom ist in unserer Gesellschaft ein lebensnotwendiges Gut. Also wie die Lebensmittel. Warum gilt dann für den Strom der Umsatzsteuersatz von 19 und nicht von sieben Prozent?

Montag, 6. Oktober 2014

Die bösen Russen und die guten Amis ...

Geahnt werden es wohl viele haben,  die Außenpolitik der USA in den vergangenen Monaten zeigt immer deutlicher, dass Obama und seine Lakaien nur aus rein politischen Interessen Weltpolizei spielen. Die Wirtschaft ist am Boden, das Interesse an einem Krieg wächst. Also werden in diesen Tagen fleißig Konflikte in aller Welt geschürt. Man kämpft gegen den Islamischen Staat, der immer mal wieder einen Diplomaten oder Journalisten der westlichen Welt köpft. Seltsam, dass diese bösen Islamisten noch nicht auf die Idee gekommen sind, die abgetrennten Köpfe per Post an die entsprechenden Regierungen zu schicken. So hat man das im Mittelalter mit seinen Feinden gemacht. Egal - schlimm genug, falls es tatsächlich so sein sollte, was auch noch niemand so genau weiß. Krisen gibt es im Nahen Osten, wo sich Menschen um Land streiten, das den einen gehört und die anderen glauben, dass es ihnen zustehe und natürlich in der Ukraine, wo die Asobörus (ach so bösen Russen) eine Halbinsel besetzt halten, deren Bevölkerung das sogar möchte. Dumm nur, dass es der EU und im speziellen der NATO ganz und gar nicht passt, dass Russland über seine eigene Bevölkerung die Oberhand behalten möchte. Man ist doch viel lieber näher dran...an - tja, woran? An den Rohstoffen, dem Feind?  Denn schließlich bleiben den Amis nicht mehr viele Feinde. Die ehemaligen sind mittlerweile fast alle Verbündete. Der Rest besteht nun nur noch aus China und Russland. Nordkorea würde auch noch ganz gut passen, aber da gibt es ja nichts zu holen.

Vorzeige-Mono-Imperialisten: USA

Die USA indes versuchen mit durchschaubaren Tricks ihre monoimperialistischen Interessen an Territorium und Rohstoffen zu sichern. Notfalls - und aus wirtschaftlichen Interessen - auch gerne mit Krieg. Schließlich bringt das die Wirtschaft auf Vordermann und den Schaden bezahlen sowieso die NATO-Mitgliedsstaaten.

Dass Deutschland bei diesem verächtlichen Spiel der Möchte-Gern-Götter mitspielt hat auch seinen guten Grund. Auch die deutsche Wirtschaft verdient gut am Krieg und an den Waffen. Die Auftragslage in der Industrie Deutschlands ist im August 2014 so stark wie noch nie eingebrochen. Ein Minus von 5,7 Prozent. Da wundert es nicht, dass Selbstverteidigungsministerin Ursula von der Leyen den maroden Zustand der Bundeswehr beklagt. Lasst uns doch alles neu kaufen - das bringt die Wirtschaft wieder auf Touren.

Die gekauften Medien

Und den Medien fällt das nicht auf? Nein, darf es auch nicht. Dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird zwischenzeitlich eine antirussische Berichterstattung vorgeworfen und alles, was irgendwie Amerika-kritisch ist, wird entfernt. Gut, dass das Internet so wenig vergisst. So können auch gut gemachte Dokumentationen über die hetzerische amerikanische Weltpolitik noch gesehen werden, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen aus politischen Gründen aus ihrer Mediathek entfernt hat. Hier ist so ein schönes Beispiel:


Wann wachen wir denn endlich auf? Lasst uns mit Mistgabeln gegen Berlin ziehen und dem Irrsinn endlich ein Ende bereiten. Nicht, dass unsere Enkel uns irgendwann fragen, warum wir nichts getan haben.....

Mittwoch, 3. September 2014

Überwachung in Ihrem Geldbeutel - Was Bargeld über Sie verrät

Glauben Sie auch der Überwachung durch stasiähnliche Überwachungsorganisationen wie z. B. der NSA dadurch zu entkommen, dass Sie sich auf alte Kommunikations- und Zahlungsmittel besinnen? Das heißt: Brief statt E-Mail und Bargeld statt Überweisung. Was aber nicht einmal die Datenschutzbeauftragten wissen: Anhand der Geldscheine kann man mittlerweile genau belegen, wann Sie was und an wen bezahlt haben? Klingt unglaublich? Ist es auch – aber leider wahr.

Schon im Jahr 2008 wurde unter der Patentveröffentlichungsnummer DE 102007014176 A1 das System und Verfahren zur Handhabung von Bargeldlogistikprozessen eingetragen. Hersteller und Patentinhaber ist die börsennotierte Wincor Nixdorf AG in Paderborn. Sinn und Zweck dieses Patents ist es, die Bewegungen von Geldscheinen lückenlos nachzuvollziehen. In Geldkassetten, bei Supermarktkassen, Banken und Geldautomaten wird damit automatisch die Seriennummer eines jeden Geldscheins erfasst. Der – zumindest – offizielle Hintergrund dieser Ausspähmaßnahme ist, Strafdelikte, die im Zusammenhang mit Bargeld zu tun haben, besser aufklären zu können. Durch die Verfolgung der Geldscheine werde die Strafverfolgung erleichtert. Übrigens die NSA erfasst Ihre Daten auch nur aus Vorsicht vor Ihren Terrorangriffen.

Die Nachverfolgung von Geldscheinen kann jedem, der sich nicht systemgerecht verhält, sehr schnell zum Verhängnis werden. Ein fiktives Beispiel: Sie holen vom Geldautomaten hundert Euro ab, gehen damit in die Buchhandlung und kaufen ein systemkritisches oder revolutionäres Werk. Der Buchhändler bringt abends den Kasseninhalt zur Bank. Mit Ihrem Geldschein. Die Nachverfolgung sieht nun so aus: Der Schein, der zunächst der Bank zugeordnet war, geht an Sie. Das sieht man anhand der Abbuchung auf Ihrem Konto. Dann wird der Schein dem Buchhändler zugeordnet, das bedeutet, dass Sie dort etwas gekauft haben. Über den von der Kasse eingescannten Barcode lässt sich sehr einfach herausfinden, was Sie gekauft haben. Schon hätten gewissen Firmen und Behörden Sie als „Staatsfeind“ enttarnt. Sie sehen: Beim Bargeldumlauf gibt es die Möglichkeit der totalen Kontrolle. Ob diese tatsächlich angewandt wird, steht offen. Denkbar wäre es aber, denn die Überwachung von Privatpersonen passiert laufend und überall. Von der E-Card über Überwachungskameras mit Gesichtsscanner an öffentlichen Plätzen, Flughäfen usw. bis zu KFZ-Ortungsgeräten, die das Bewegungsprofil einer Person lückenlos nachweisen können.

Nun, ich weiß, das Bundesdatenschutzgesetz schützt uns doch vor solchen Eingriffen in das Privatleben. Bestimmt. Oder? Oder nicht? Sehen Sie, es geht nicht darum alle Daten aller Menschen zu erfassen. Aber wenn heute jemand gezielt aus dem „Verkehr“ gezogen werden soll, oder er dringend einer „Systemformatierung“ unterzogen werden muss (wie unser fiktiver Buchkäufer) so könnte man dies durch die digitalen Datenspuren, die dieser Mensch in seinem Privatleben hinterlässt, sehr einfach gestalten. Und dann könnte ein Assimilationsmonolog so klingen: Wenn sie nicht mitspielen, dann lassen wir ein paar Daten ihres Privatlebens durchsickern. Ein Shitstorm wird ihren E-Mail-Account lahm legen, ihr Vermieter wird ihnen kündigen, die Kinder werden in der Schule gemobbt und ihren Job sind sie dann sowieso los. Ach ja und das Finanzamt könnte dann auch noch ein Hühnchen mit ihnen rupfen wollen. Sie könnten sich natürlich auch kooperativ zeigen und wir vergessen die Daten.


Sie sehen, das Bezahlen mit Bargeld ist auch keine bessere Alternative als das online-Banking, wenn es um Nachverfolgung geht. Am sichersten wäre man vielleicht noch, wenn man vor dem Kauf gewisser Artikel sein Bargeld in der Schweiz in Franken tauscht und die Franken dann in Österreich wieder in Euroscheine. Abgesehen von möglichen Kursverlusten wäre dies ja schon eine Geld-„Vorwäsche“, die zumindest manche Behörden ganz schön verärgern könnte. 

EU verbietet Staubsauger ab 900 Watt – immer mehr Unternehmen zahlen keine EEG-Umlage

Staubsauger von 1906
Seit dem 1. September 2014 weist ein neues Kennzeichen beim Staubsauger-Kauf auf den Energieverbrauch hin. Das hat seinen Grund, denn die EU-Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass die Leistung von neuen Staubsaugern seit September nicht mehr als 1.600 Watt betragen darf. Bis zum Jahr 2017 soll die Höchstleistung der Staubfresser auf 900 Watt gedrosselt werden. Solange die Hersteller es schaffen, die Saugleistung anzupassen, ist das kein Problem. Der durchschnittliche Milbenvampir der deutschen Hausmänner und –frauen hat aktuell 1.800 Watt Leistung. Das ist zuviel, sagt die EU, denn schließlich gilt es in der Zukunft Energie zu sparen, wo es nur geht. Und da kommt der Bürger gerade recht. Allein in über 40 Millionen Haushalten in Deutschland wird beinahe täglich Staub gesaugt. Das heißt, der Verbrauch für „Saugstrom“ in deutschen Privathaushalten wird sich bis 2017 halbieren. Vorausgesetzt natürlich, alle würden sich ein neues Gerät kaufen. Auch muss sich selbstverständlich die Saugleistung entsprechend erhöhen, sonst saugen die Deutschen mit ihren gedrosselten Saugern länger und die erhoffte Energieersparnis bleibt aus.

An und für sich eine schöne Sache, aber eben nur eine Seite der Medaille. Denn während die Eurobürokraten sich immer neue Energiegängelungen für Otto Mustermann und seine Frau ausdenken wird die Liste der Unternehmen, die vom Ökostrom-Rabatt profitieren immer länger. (Diese Firmen profitieren vom Ökostrom-Rabatt: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eeg-umlage-diese-firmen-profitieren-vom-oekostrom-rabatt-1.1886240)
Diese „stromintensiven“ Betriebe kommen vor allem in der Lebensmittelindustrie und der Aluminiumindustrie vor. Die Herstellung von Aluminium ist extrem energieintensiv und deutsche Hersteller müssen auf dem weltweiten Markt natürlich auch mit den Preisen der chinesischen Hersteller mithalten können. Wenn man nun aber weiß, dass die Stromkosten im Durchschnitt nur 1,6 % des Umsatzes ausmachen und die Vielzahl der Betriebe keinem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, mutet die Befreiung der EEG-Umlage als eine Frechheit gegenüber dem Bürger an. Die Kosten für die Ökostromumlage könnten diese Betriebe also spielend an ihre Kunden weiter geben. Auch 72 Firmen, die im Nah- und Fernverkehr tätig sind, sind von der Umlage befreit. Wahrscheinlich hat man Angst, dass beispielsweise die Münchner Stadtwerke nach China abwandern könnten, wenn sie zuviel für den Strom ihrer U- und S-Bahnen bezahlen müssten.


Dass die EEG-Ausnahmen besonders in Deutschland zunehmen, hat mittlerweile auch die EU mitbekommen und ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Argument: Wettbewerbsverzerrung in Europa. Deutschland wehrt sich. Und das Verfahren dauert. Währenddessen ärgern sich die Bürger über die hohen Strompreise, die sie – auch dank der vielen befreiten Betriebe – zahlen müssen und hoffen, dass ihr alter Staubsauger noch lange durchhält.

Donnerstag, 21. August 2014

Wenn der Esel schreit: Keine Angst vor der angedrohten Vollstreckung des Rundfunkbeitrags

(c) by Carsten Thilo Raab
Schon der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. von Staufen (1194-1250) sagte: „Drohlärm ist Eselsgeschrei“. Dass dem wirklich so ist, bestätigte das Landgericht in Tübingen im Mai dieses Jahres. Ein Untertan des öffentlich-rechtlichen Rundfunkreichs in Deutschland hatte seine TV-Zwangssteuer nicht bezahlt. Deshalb schickten ihm die Vollstrecker ein gar unfreundliches Schreiben ins Haus. Sie drohten – ähnlich wie zur Zeit Friedrichs des Staufers –  mit Wohnungszwangsöffnung, Sach- und Lohnpfändung, Kontopfändung und Erzwingungshaft. Doch der vermeintliche Schuldner blieb säumig und beschwerte sich vor dem Landgericht Tübingen. Dort entpuppten sich die Drohgebärden dann tatsächlich nur als „Eselsgeschrei“. Die Richter stellten fest, dass dieser Vollstreckungsversuch unwirksam ist, da er nicht ausreichend begründet wurde und jede Menge Formfehler aufwies.

Da man davon ausgehen kann, dass Eselsgeschrei bundesweit sehr ähnlich klingt, sollte die Vorgehensweise, wie man den Esel zur Ruhe bringt, auch bundesweit funktionieren.

Wenn Sie diese Blogseite regelmäßig besuchen, so wissen Sie, dass ich ein Gegner der TV-Zwangssteuer bin. Umso mehr freut mich dieses Urteil des Landgerichts Tübingen. Denn die Art und Weise, wie versucht wird, dieses Geld einzutreiben, ist teilweise mittelalterlich. Nicht selten klingeln die Geldeintreiber an den Haustüren und weisen im militärischen Befehlston auf die ausstehenden Zahlungen hin; versehen mit dem rechtlich nicht haltbaren Hinweis, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine Demokratieabgabe handelt, die einfach „mal jeder zahlen muss“. Auch der Schriftverkehr entbehrt jeglicher Moral, wenn von einer polizeilichen Zwangsöffnung der Wohnung oder einer Erzwingungshaft zu lesen ist.


Offen bleibt auch nach wie vor die Frage, was mit dem vielen Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschieht. Wir sprechen hier immerhin von einem Jahresbudget von 8 Milliarden Euro. Wohin das Geld wirklich fließt, weiß die Öffentlichkeit nicht. Dass bei sportlichen Großveranstaltungen stets mehr öffentlich-rechtliche Mitarbeiter als Athleten an den schönen Plätzen dieser Welt auf unsere Kosten verweilen ist kein Geheimnis. Was aber immer noch viel zu wenig Menschen wissen: Auch die „seriösen“ Nachrichtensendungen, die in allen politischen Brennpunkten dieser Welt gutbezahlte Korrespondenten sitzen haben, präsentieren uns oft Material aus dem Internet. Manchmal sehen wir Bilder und Videos, die weder aus dem entsprechenden Gebiet, noch vom genannten Zeitpunkt stammen. Ein hervorragendes Beispiel (auch wenn es schon aus dem Jahr 2011 stammt) ist der Korrespondentenbericht eines ZDF-Mitarbeiters im dortigen Morgenmagazin, der sich auf Videobeweise stützt, die ihm in Syrien über verschlungene Kanäle zugespielt worden sind. Dass das gezeigte Videomaterial bereits 2007 im Irak entstanden ist, scheint für das „journalistisch korrekte Magazin“ keine Rolle gespielt zu haben. Natürlich kann man mit der entfremdeten Verwendung von Bildern und Videomaterial auch hervorragend Meinung machen. Das Handwerk der Meinungsmache, damals noch Propaganda genannt, verstanden schon die Macher der Wochenschau im Dritten Reich sehr gut. 


Derartige Beispiele gibt es viele. Und manchmal auch Stellungnahmen der Verantwortlichen. Dort wird auch zugegeben, dass man aus sozialen Netzwerken Material nach sorgfältiger Prüfung (!) verwendet. Dafür gibt es bei der ARD eine eigene Einrichtung, das Content Center. Ob die Prüfung derartigen Materials tatsächlich sorgfältig ist? Noch ein Beispiel:


Und damit zurück zum Beitragsservice. Da die Vollstreckungsversuche offensichtlich mit der gleichen Sorgfalt vorbereitet werden, wie die meinungsmachenden und politisch gesteuerten Beiträge aus den Krisengebieten, können Sie sich ganz ruhig zurücklehnen und an das kaiserliche Eingangszitat denken. Wenn also auch Sie sich vom Eselsgeschrei belästigt fühlen, wenden Sie sich einfach an einen Anwalt, ... der was kann halt... 

Mittwoch, 20. August 2014

Die GEZ-Banditen: So betrügen die Öffentlich-Rechtlichen mit unserem Geld

Der Skandal um die sogenannten Ranking-Sendungen, wie bei „Deutschlands Beste!“ (Anfang Juli, ZDF) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitet sich aus. Neben der Frage, wen derartige Unterhaltungssendungen mit dem „demokratisch ermittelten Mehrheitsgeschmack“ unterhalten, müssen sich die Verantwortlichen den berechtigten Vorwurf gefallen lassen: Ihr betrügt uns mit unserem Geld!

Die Liste mit den öffentlich-rechtlichen Betrügern wird länger

Für „Deutschlands Beste!“ bezahlten wir neben der Idee, Planung, Redaktion, Produktion, Moderation usw. und den dazugehörenden Rechten, auch eine Forsa-Umfrage, die das ZDF eigens für diese Sendung in Auftrag gegeben hat. Dazu kommen eine „Hörzu“-Umfrage und ein Netz-Voting. Alles nur, um ein repräsentatives Zuschauerergebnis zu bekommen, das dann nach Gutdünken der „Meinungsmacher“ verändert wird. Der Ranking-Skandal im Fernsehen ist weder neu, noch ein Einzelfall. Wie sich herausgestellt hat, hatten sich in der Vergangenheit auch andere öffentlich-rechtlichen Sender schon öfter „verranked“. Der Hessische Rundfunk hat zwischen 2011 und 2014 bei drei Votings in die Reihenfolge eingegriffen, der WDR bei zehn von insgesamt 111 Sendungen. Der RBB bei zwei und auch der NDR gaben zu, einzelne Ergebnisse verändert zu haben.

Betrug nur in Unterhaltungssendungen?

Auch wenn es in der Sendung „Deutschlands Beste!“ nur um Unterhaltung ging. Die TV-Zwangssteuer, die wir bezahlen müssen, kann man auch als Vertrauensvorschuss betrachten. Wenn wir zahlen müssen, müssen die Öffentlich-Rechtlichen auch vertrauensvoll und redlich mit unserem Geld umgehen. Können wir aber sicher sein, dass dieser Betrug nur bei Ranking-Shows stattfindet?

Gedankenspiele jenseits des Rechts

Lassen wir nun einmal die rechtlichen Gegebenheiten rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beiseite und stellen uns ein paar ganz einfache Fragen.
Gälten für die Öffentlich-Rechtlichen nicht die Bestimmungen aus dem Rundfunkgesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag, könnte man deren Dienstleistung unter dem Fernabsatzrecht betrachten. Dieses im BGB geregelte Recht befasst sich auch mit dem Vertrieb von Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher, ohne direkten Kontakt zwischen ihnen. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Laienhaft ausgedrückt: Wenn ARD, ZDF oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Sender Ihnen ungefragt eine „Ware“ in den Fernseher schicken und Ihnen das nicht gefällt, brauchen Sie auch nicht bezahlen (Dumm nur, dass man die TV-Zwangssteuer im Voraus zahlen muss). Auch die Kosten für das „Senden“ könnten Ihnen nicht auferlegt werden. Der BGH folgte schon im Juli 2010 der Empfehlung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass die Auferlegung der Hinsendekosten dem Ziel der Fernabsatzrichtlinie widerspricht. „Hinsendekosten“ sind demnach vom Verkäufer zu tragen.


Ich weiß, man kann die Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach mit dem Versandhandel vergleichen. Aber warum nicht einmal anders herum? Stellen Sie sich vor, Sie bekommen von Qualle oder Nickelmann ein Paket, das Sie gar nicht bestellt haben. Darin sind Sachen, die Sie gar nicht wollen. Die dürfen Sie aber nicht zurückschicken. Die müssen Sie nur bezahlen. Was würden Sie mit dem Paket wohl machen? Richtig! Ab in die Tonne!