Mittwoch, 3. September 2014

Überwachung in Ihrem Geldbeutel - Was Bargeld über Sie verrät

Glauben Sie auch der Überwachung durch stasiähnliche Überwachungsorganisationen wie z. B. der NSA dadurch zu entkommen, dass Sie sich auf alte Kommunikations- und Zahlungsmittel besinnen? Das heißt: Brief statt E-Mail und Bargeld statt Überweisung. Was aber nicht einmal die Datenschutzbeauftragten wissen: Anhand der Geldscheine kann man mittlerweile genau belegen, wann Sie was und an wen bezahlt haben? Klingt unglaublich? Ist es auch – aber leider wahr.

Schon im Jahr 2008 wurde unter der Patentveröffentlichungsnummer DE 102007014176 A1 das System und Verfahren zur Handhabung von Bargeldlogistikprozessen eingetragen. Hersteller und Patentinhaber ist die börsennotierte Wincor Nixdorf AG in Paderborn. Sinn und Zweck dieses Patents ist es, die Bewegungen von Geldscheinen lückenlos nachzuvollziehen. In Geldkassetten, bei Supermarktkassen, Banken und Geldautomaten wird damit automatisch die Seriennummer eines jeden Geldscheins erfasst. Der – zumindest – offizielle Hintergrund dieser Ausspähmaßnahme ist, Strafdelikte, die im Zusammenhang mit Bargeld zu tun haben, besser aufklären zu können. Durch die Verfolgung der Geldscheine werde die Strafverfolgung erleichtert. Übrigens die NSA erfasst Ihre Daten auch nur aus Vorsicht vor Ihren Terrorangriffen.

Die Nachverfolgung von Geldscheinen kann jedem, der sich nicht systemgerecht verhält, sehr schnell zum Verhängnis werden. Ein fiktives Beispiel: Sie holen vom Geldautomaten hundert Euro ab, gehen damit in die Buchhandlung und kaufen ein systemkritisches oder revolutionäres Werk. Der Buchhändler bringt abends den Kasseninhalt zur Bank. Mit Ihrem Geldschein. Die Nachverfolgung sieht nun so aus: Der Schein, der zunächst der Bank zugeordnet war, geht an Sie. Das sieht man anhand der Abbuchung auf Ihrem Konto. Dann wird der Schein dem Buchhändler zugeordnet, das bedeutet, dass Sie dort etwas gekauft haben. Über den von der Kasse eingescannten Barcode lässt sich sehr einfach herausfinden, was Sie gekauft haben. Schon hätten gewissen Firmen und Behörden Sie als „Staatsfeind“ enttarnt. Sie sehen: Beim Bargeldumlauf gibt es die Möglichkeit der totalen Kontrolle. Ob diese tatsächlich angewandt wird, steht offen. Denkbar wäre es aber, denn die Überwachung von Privatpersonen passiert laufend und überall. Von der E-Card über Überwachungskameras mit Gesichtsscanner an öffentlichen Plätzen, Flughäfen usw. bis zu KFZ-Ortungsgeräten, die das Bewegungsprofil einer Person lückenlos nachweisen können.

Nun, ich weiß, das Bundesdatenschutzgesetz schützt uns doch vor solchen Eingriffen in das Privatleben. Bestimmt. Oder? Oder nicht? Sehen Sie, es geht nicht darum alle Daten aller Menschen zu erfassen. Aber wenn heute jemand gezielt aus dem „Verkehr“ gezogen werden soll, oder er dringend einer „Systemformatierung“ unterzogen werden muss (wie unser fiktiver Buchkäufer) so könnte man dies durch die digitalen Datenspuren, die dieser Mensch in seinem Privatleben hinterlässt, sehr einfach gestalten. Und dann könnte ein Assimilationsmonolog so klingen: Wenn sie nicht mitspielen, dann lassen wir ein paar Daten ihres Privatlebens durchsickern. Ein Shitstorm wird ihren E-Mail-Account lahm legen, ihr Vermieter wird ihnen kündigen, die Kinder werden in der Schule gemobbt und ihren Job sind sie dann sowieso los. Ach ja und das Finanzamt könnte dann auch noch ein Hühnchen mit ihnen rupfen wollen. Sie könnten sich natürlich auch kooperativ zeigen und wir vergessen die Daten.


Sie sehen, das Bezahlen mit Bargeld ist auch keine bessere Alternative als das online-Banking, wenn es um Nachverfolgung geht. Am sichersten wäre man vielleicht noch, wenn man vor dem Kauf gewisser Artikel sein Bargeld in der Schweiz in Franken tauscht und die Franken dann in Österreich wieder in Euroscheine. Abgesehen von möglichen Kursverlusten wäre dies ja schon eine Geld-„Vorwäsche“, die zumindest manche Behörden ganz schön verärgern könnte. 

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