Mittwoch, 3. September 2014

Überwachung in Ihrem Geldbeutel - Was Bargeld über Sie verrät

Glauben Sie auch der Überwachung durch stasiähnliche Überwachungsorganisationen wie z. B. der NSA dadurch zu entkommen, dass Sie sich auf alte Kommunikations- und Zahlungsmittel besinnen? Das heißt: Brief statt E-Mail und Bargeld statt Überweisung. Was aber nicht einmal die Datenschutzbeauftragten wissen: Anhand der Geldscheine kann man mittlerweile genau belegen, wann Sie was und an wen bezahlt haben? Klingt unglaublich? Ist es auch – aber leider wahr.

Schon im Jahr 2008 wurde unter der Patentveröffentlichungsnummer DE 102007014176 A1 das System und Verfahren zur Handhabung von Bargeldlogistikprozessen eingetragen. Hersteller und Patentinhaber ist die börsennotierte Wincor Nixdorf AG in Paderborn. Sinn und Zweck dieses Patents ist es, die Bewegungen von Geldscheinen lückenlos nachzuvollziehen. In Geldkassetten, bei Supermarktkassen, Banken und Geldautomaten wird damit automatisch die Seriennummer eines jeden Geldscheins erfasst. Der – zumindest – offizielle Hintergrund dieser Ausspähmaßnahme ist, Strafdelikte, die im Zusammenhang mit Bargeld zu tun haben, besser aufklären zu können. Durch die Verfolgung der Geldscheine werde die Strafverfolgung erleichtert. Übrigens die NSA erfasst Ihre Daten auch nur aus Vorsicht vor Ihren Terrorangriffen.

Die Nachverfolgung von Geldscheinen kann jedem, der sich nicht systemgerecht verhält, sehr schnell zum Verhängnis werden. Ein fiktives Beispiel: Sie holen vom Geldautomaten hundert Euro ab, gehen damit in die Buchhandlung und kaufen ein systemkritisches oder revolutionäres Werk. Der Buchhändler bringt abends den Kasseninhalt zur Bank. Mit Ihrem Geldschein. Die Nachverfolgung sieht nun so aus: Der Schein, der zunächst der Bank zugeordnet war, geht an Sie. Das sieht man anhand der Abbuchung auf Ihrem Konto. Dann wird der Schein dem Buchhändler zugeordnet, das bedeutet, dass Sie dort etwas gekauft haben. Über den von der Kasse eingescannten Barcode lässt sich sehr einfach herausfinden, was Sie gekauft haben. Schon hätten gewissen Firmen und Behörden Sie als „Staatsfeind“ enttarnt. Sie sehen: Beim Bargeldumlauf gibt es die Möglichkeit der totalen Kontrolle. Ob diese tatsächlich angewandt wird, steht offen. Denkbar wäre es aber, denn die Überwachung von Privatpersonen passiert laufend und überall. Von der E-Card über Überwachungskameras mit Gesichtsscanner an öffentlichen Plätzen, Flughäfen usw. bis zu KFZ-Ortungsgeräten, die das Bewegungsprofil einer Person lückenlos nachweisen können.

Nun, ich weiß, das Bundesdatenschutzgesetz schützt uns doch vor solchen Eingriffen in das Privatleben. Bestimmt. Oder? Oder nicht? Sehen Sie, es geht nicht darum alle Daten aller Menschen zu erfassen. Aber wenn heute jemand gezielt aus dem „Verkehr“ gezogen werden soll, oder er dringend einer „Systemformatierung“ unterzogen werden muss (wie unser fiktiver Buchkäufer) so könnte man dies durch die digitalen Datenspuren, die dieser Mensch in seinem Privatleben hinterlässt, sehr einfach gestalten. Und dann könnte ein Assimilationsmonolog so klingen: Wenn sie nicht mitspielen, dann lassen wir ein paar Daten ihres Privatlebens durchsickern. Ein Shitstorm wird ihren E-Mail-Account lahm legen, ihr Vermieter wird ihnen kündigen, die Kinder werden in der Schule gemobbt und ihren Job sind sie dann sowieso los. Ach ja und das Finanzamt könnte dann auch noch ein Hühnchen mit ihnen rupfen wollen. Sie könnten sich natürlich auch kooperativ zeigen und wir vergessen die Daten.


Sie sehen, das Bezahlen mit Bargeld ist auch keine bessere Alternative als das online-Banking, wenn es um Nachverfolgung geht. Am sichersten wäre man vielleicht noch, wenn man vor dem Kauf gewisser Artikel sein Bargeld in der Schweiz in Franken tauscht und die Franken dann in Österreich wieder in Euroscheine. Abgesehen von möglichen Kursverlusten wäre dies ja schon eine Geld-„Vorwäsche“, die zumindest manche Behörden ganz schön verärgern könnte. 

EU verbietet Staubsauger ab 900 Watt – immer mehr Unternehmen zahlen keine EEG-Umlage

Staubsauger von 1906
Seit dem 1. September 2014 weist ein neues Kennzeichen beim Staubsauger-Kauf auf den Energieverbrauch hin. Das hat seinen Grund, denn die EU-Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass die Leistung von neuen Staubsaugern seit September nicht mehr als 1.600 Watt betragen darf. Bis zum Jahr 2017 soll die Höchstleistung der Staubfresser auf 900 Watt gedrosselt werden. Solange die Hersteller es schaffen, die Saugleistung anzupassen, ist das kein Problem. Der durchschnittliche Milbenvampir der deutschen Hausmänner und –frauen hat aktuell 1.800 Watt Leistung. Das ist zuviel, sagt die EU, denn schließlich gilt es in der Zukunft Energie zu sparen, wo es nur geht. Und da kommt der Bürger gerade recht. Allein in über 40 Millionen Haushalten in Deutschland wird beinahe täglich Staub gesaugt. Das heißt, der Verbrauch für „Saugstrom“ in deutschen Privathaushalten wird sich bis 2017 halbieren. Vorausgesetzt natürlich, alle würden sich ein neues Gerät kaufen. Auch muss sich selbstverständlich die Saugleistung entsprechend erhöhen, sonst saugen die Deutschen mit ihren gedrosselten Saugern länger und die erhoffte Energieersparnis bleibt aus.

An und für sich eine schöne Sache, aber eben nur eine Seite der Medaille. Denn während die Eurobürokraten sich immer neue Energiegängelungen für Otto Mustermann und seine Frau ausdenken wird die Liste der Unternehmen, die vom Ökostrom-Rabatt profitieren immer länger. (Diese Firmen profitieren vom Ökostrom-Rabatt: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eeg-umlage-diese-firmen-profitieren-vom-oekostrom-rabatt-1.1886240)
Diese „stromintensiven“ Betriebe kommen vor allem in der Lebensmittelindustrie und der Aluminiumindustrie vor. Die Herstellung von Aluminium ist extrem energieintensiv und deutsche Hersteller müssen auf dem weltweiten Markt natürlich auch mit den Preisen der chinesischen Hersteller mithalten können. Wenn man nun aber weiß, dass die Stromkosten im Durchschnitt nur 1,6 % des Umsatzes ausmachen und die Vielzahl der Betriebe keinem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, mutet die Befreiung der EEG-Umlage als eine Frechheit gegenüber dem Bürger an. Die Kosten für die Ökostromumlage könnten diese Betriebe also spielend an ihre Kunden weiter geben. Auch 72 Firmen, die im Nah- und Fernverkehr tätig sind, sind von der Umlage befreit. Wahrscheinlich hat man Angst, dass beispielsweise die Münchner Stadtwerke nach China abwandern könnten, wenn sie zuviel für den Strom ihrer U- und S-Bahnen bezahlen müssten.


Dass die EEG-Ausnahmen besonders in Deutschland zunehmen, hat mittlerweile auch die EU mitbekommen und ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Argument: Wettbewerbsverzerrung in Europa. Deutschland wehrt sich. Und das Verfahren dauert. Währenddessen ärgern sich die Bürger über die hohen Strompreise, die sie – auch dank der vielen befreiten Betriebe – zahlen müssen und hoffen, dass ihr alter Staubsauger noch lange durchhält.