Glauben Sie auch der Überwachung durch stasiähnliche
Überwachungsorganisationen wie z. B. der NSA dadurch zu entkommen, dass Sie
sich auf alte Kommunikations- und Zahlungsmittel besinnen? Das heißt: Brief
statt E-Mail und Bargeld statt Überweisung. Was aber nicht einmal die
Datenschutzbeauftragten wissen: Anhand der Geldscheine kann man mittlerweile
genau belegen, wann Sie was und an wen bezahlt haben? Klingt unglaublich? Ist
es auch – aber leider wahr.
Schon im Jahr 2008 wurde unter der
Patentveröffentlichungsnummer DE
102007014176 A1 das System und Verfahren zur Handhabung von
Bargeldlogistikprozessen eingetragen. Hersteller und Patentinhaber ist die
börsennotierte Wincor Nixdorf AG in Paderborn. Sinn und Zweck dieses Patents
ist es, die Bewegungen von Geldscheinen lückenlos nachzuvollziehen. In
Geldkassetten, bei Supermarktkassen, Banken und Geldautomaten wird damit automatisch
die Seriennummer eines jeden Geldscheins erfasst. Der – zumindest – offizielle
Hintergrund dieser Ausspähmaßnahme ist, Strafdelikte, die im Zusammenhang mit
Bargeld zu tun haben, besser aufklären zu können. Durch die Verfolgung der
Geldscheine werde die Strafverfolgung erleichtert. Übrigens die NSA erfasst
Ihre Daten auch nur aus Vorsicht vor Ihren Terrorangriffen.
Die Nachverfolgung von Geldscheinen kann jedem, der
sich nicht systemgerecht verhält, sehr schnell zum Verhängnis werden. Ein
fiktives Beispiel: Sie holen vom Geldautomaten hundert Euro ab, gehen damit in
die Buchhandlung und kaufen ein systemkritisches oder revolutionäres Werk. Der
Buchhändler bringt abends den
Kasseninhalt zur Bank. Mit Ihrem Geldschein. Die Nachverfolgung sieht nun so
aus: Der Schein, der zunächst der Bank zugeordnet war, geht an Sie. Das sieht
man anhand der Abbuchung auf Ihrem Konto. Dann wird der Schein dem Buchhändler
zugeordnet, das bedeutet, dass Sie dort etwas gekauft haben. Über den von der
Kasse eingescannten Barcode lässt sich sehr einfach herausfinden, was Sie
gekauft haben. Schon hätten gewissen Firmen und Behörden Sie als „Staatsfeind“
enttarnt. Sie sehen: Beim Bargeldumlauf gibt es die Möglichkeit der totalen
Kontrolle. Ob diese tatsächlich angewandt wird, steht offen. Denkbar wäre es
aber, denn die Überwachung von Privatpersonen passiert laufend und überall. Von
der E-Card über Überwachungskameras mit Gesichtsscanner an öffentlichen
Plätzen, Flughäfen usw. bis zu KFZ-Ortungsgeräten, die das Bewegungsprofil einer
Person lückenlos nachweisen können.
Nun, ich weiß, das Bundesdatenschutzgesetz schützt
uns doch vor solchen Eingriffen in das Privatleben. Bestimmt. Oder? Oder nicht?
Sehen Sie, es geht nicht darum alle Daten aller Menschen zu erfassen. Aber wenn
heute jemand gezielt aus dem „Verkehr“ gezogen werden soll, oder er dringend
einer „Systemformatierung“ unterzogen werden muss (wie unser fiktiver
Buchkäufer) so könnte man dies durch die digitalen Datenspuren, die dieser
Mensch in seinem Privatleben hinterlässt, sehr einfach gestalten. Und dann
könnte ein Assimilationsmonolog so klingen: Wenn
sie nicht mitspielen, dann lassen wir ein paar Daten ihres Privatlebens
durchsickern. Ein Shitstorm wird ihren E-Mail-Account lahm legen, ihr Vermieter
wird ihnen kündigen, die Kinder werden in der Schule gemobbt und ihren Job sind
sie dann sowieso los. Ach ja und das Finanzamt könnte dann auch noch ein
Hühnchen mit ihnen rupfen wollen. Sie könnten sich natürlich auch kooperativ
zeigen und wir vergessen die Daten.
Sie sehen, das Bezahlen mit Bargeld ist auch keine
bessere Alternative als das online-Banking, wenn es um Nachverfolgung geht. Am
sichersten wäre man vielleicht noch, wenn man vor dem Kauf gewisser Artikel
sein Bargeld in der Schweiz in Franken tauscht und die Franken dann in
Österreich wieder in Euroscheine. Abgesehen von möglichen Kursverlusten wäre
dies ja schon eine Geld-„Vorwäsche“, die zumindest manche Behörden ganz schön
verärgern könnte.