Mittwoch, 3. September 2014

EU verbietet Staubsauger ab 900 Watt – immer mehr Unternehmen zahlen keine EEG-Umlage

Staubsauger von 1906
Seit dem 1. September 2014 weist ein neues Kennzeichen beim Staubsauger-Kauf auf den Energieverbrauch hin. Das hat seinen Grund, denn die EU-Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass die Leistung von neuen Staubsaugern seit September nicht mehr als 1.600 Watt betragen darf. Bis zum Jahr 2017 soll die Höchstleistung der Staubfresser auf 900 Watt gedrosselt werden. Solange die Hersteller es schaffen, die Saugleistung anzupassen, ist das kein Problem. Der durchschnittliche Milbenvampir der deutschen Hausmänner und –frauen hat aktuell 1.800 Watt Leistung. Das ist zuviel, sagt die EU, denn schließlich gilt es in der Zukunft Energie zu sparen, wo es nur geht. Und da kommt der Bürger gerade recht. Allein in über 40 Millionen Haushalten in Deutschland wird beinahe täglich Staub gesaugt. Das heißt, der Verbrauch für „Saugstrom“ in deutschen Privathaushalten wird sich bis 2017 halbieren. Vorausgesetzt natürlich, alle würden sich ein neues Gerät kaufen. Auch muss sich selbstverständlich die Saugleistung entsprechend erhöhen, sonst saugen die Deutschen mit ihren gedrosselten Saugern länger und die erhoffte Energieersparnis bleibt aus.

An und für sich eine schöne Sache, aber eben nur eine Seite der Medaille. Denn während die Eurobürokraten sich immer neue Energiegängelungen für Otto Mustermann und seine Frau ausdenken wird die Liste der Unternehmen, die vom Ökostrom-Rabatt profitieren immer länger. (Diese Firmen profitieren vom Ökostrom-Rabatt: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eeg-umlage-diese-firmen-profitieren-vom-oekostrom-rabatt-1.1886240)
Diese „stromintensiven“ Betriebe kommen vor allem in der Lebensmittelindustrie und der Aluminiumindustrie vor. Die Herstellung von Aluminium ist extrem energieintensiv und deutsche Hersteller müssen auf dem weltweiten Markt natürlich auch mit den Preisen der chinesischen Hersteller mithalten können. Wenn man nun aber weiß, dass die Stromkosten im Durchschnitt nur 1,6 % des Umsatzes ausmachen und die Vielzahl der Betriebe keinem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, mutet die Befreiung der EEG-Umlage als eine Frechheit gegenüber dem Bürger an. Die Kosten für die Ökostromumlage könnten diese Betriebe also spielend an ihre Kunden weiter geben. Auch 72 Firmen, die im Nah- und Fernverkehr tätig sind, sind von der Umlage befreit. Wahrscheinlich hat man Angst, dass beispielsweise die Münchner Stadtwerke nach China abwandern könnten, wenn sie zuviel für den Strom ihrer U- und S-Bahnen bezahlen müssten.


Dass die EEG-Ausnahmen besonders in Deutschland zunehmen, hat mittlerweile auch die EU mitbekommen und ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Argument: Wettbewerbsverzerrung in Europa. Deutschland wehrt sich. Und das Verfahren dauert. Währenddessen ärgern sich die Bürger über die hohen Strompreise, die sie – auch dank der vielen befreiten Betriebe – zahlen müssen und hoffen, dass ihr alter Staubsauger noch lange durchhält.

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