Der ab 1. Januar 2013 verbindliche Rundfunkbeitrag,
der für jeden Haushalt verpflichtend gilt, ist verfassungswidrig, sagen
verschiedene Rechtsanwälte aber auch zwei der renommiertesten deutschen
Verfassungsrechtler: Professor Ingo von Münch und Prof. Dr. Christoph
Degenhart. Die Abgabe, die unabhängig vom Vorhandensein eines Fernseh- oder
Radioempfangsgerätes geleistet werden muss, verstößt ihrer Ansicht nach sowohl
gegen Artikel 3 als auch Artikel 2 des Grundgesetzes (Eingriff in das
Grundrecht auf freie Entfaltung). Auch die Bild-Zeitung berichtet vom Aufschrei
der Vereine, Verbände und Bürger. In Internetforen wird die GEZ als UnGEZiefer,
Mafia und Abzockerbande beschimpft. Eine Klage vor dem Bayerischen
Verfassungsgericht will nun die Frage klären, ob es sich bei diesem Beitrag
nicht um eine Zwangssteuer handelt.
Einzugsermächtigung
widerrufen
Jeder ist empört, doch kaum einer wehrt sich
wirklich. Doch was kann man tun, um diese ungerechte „Steuer“, die auch blinde,
sehbehinderte, demenzkranke und taube Menschen – wenn auch mit einem
reduzierten Beitrag - betrifft, zu
bekämpfen?
Die Stiftung Medienopfer hat dabei eine sehr
effektiven Vorschlag: Widerrufen Sie noch in diesem Jahr die
Einzugsermächtigung bei der GEZ per Einschreiben. Die
Stiftung Medienopfer gehörte zu den ersten, die nach Expertisen, die sie
anfertigen ließ, die
Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrages als gegeben sahen. Schon
jetzt habe man etliche Bürger, die sich dazu entschlossen haben, die kommenden
neuen Beitragsbescheide anzugreifen. Juristen erwarten schon jetzt einen
massiven Druck auf die Landesrundfunkanstalten.
Die
Datenproblematik – GEZ schafft bundesweites Datenregister
Dem neuen ARD ZDF Rundfunkbeitrag, wie diese
Zwangsabgabe offiziell heißt, sagen immer mehr Bürger den Kampf an. So auch die
Stiftung Medienopfer. Dort will man versuchen, die Rechte der Bürger vor den
zuständigen Instanzen mit Hilfe spezialisierter Anwälte durchzusetzen.
Nötigenfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Es stellt sich ja auch die Frage, ob die
Datenübermittlung, die alle Meldeämter in ganz Deutschland an die GEZ
veranlassen werden, nicht einen Verstoß gegen das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung darstellt. Schließlich werden bundesweit Daten
von der GEZ gesammelt, obwohl die GEZ keine staatliche Stelle ist.
Da hat man sich einen schönen Namen ausgedacht:
„ARD/ZDF Deutschlandradio Rundfunkbeitrag“ oder „Haushaltsabgabe“ heißt die
alte unbeliebte GEZ-Gebühr ab Januar. Wer aber einen Beitrag bezahlt, muss
einen Nutzen aus dieser Abgabe ziehen können. Das ist aber nicht wirklich
ersichtlich. Was ist mit den Menschen, die keine Geräte besitzen, was mit den
blinden, sehbehinderten, den tauben Menschen? Wer also den Rundfunkbeitrag
bezahlen muss, obwohl er keine Empfangsgeräte besitzt, oder aufgrund
körperlicher Begebenheiten nicht nutzen kann, hat keinen Nutzen und bekommt
auch keine Gegenleistung. Und schon ist der Beitrag kein Beitrag mehr, sondern
vielmehr eine Steuer. Doch darf denn ein Land so eine Steuer erheben? Gibt es
dafür Gesetzesgrundlagen? Man darf gespannt
sein, welche Auswirkungen diese neue televisionäre „Zwangssteuer“ haben wird.
Denn diejenigen, die sich dagegen wehren wollen, werden täglich mehr.