Dienstag, 8. Juli 2014

Politiker müsste man werden ...

Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit

Der das gesagt hat, war kein anderer als Platon, der Begründer der abendländischen Philosophie. Wollen wir uns das oben genannte Zitat noch einmal verdeutlichen: Wenn jemand vorspielt gerecht zu sein, ist er am ungerechtesten. Einer, der Hartz-IV-Empfängern stolz verkündet, dass der Regelsatz um 2,27 Prozent steigt, oder einer, der dem fleißigen Arbeiter einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde garantiert, selbst aber auf Steuerkosten in Saus und Braus lebt ist – nach Platons Definition – die Ungerechtigkeit in Person. Und damit sind wir schon beim heutigen Thema.

So finanzieren sich die Bundestagsabgeordneten

Zunächst wollen wir einmal festhalten, dass die Bundestagsabgeordneten Volksvertreter sind. Mehr oder weniger gewählt. Sie werden vom Bund aus Steuermitteln bezahlt und sind daher de facto unsere Angestellten. Oder: Das Volk ist der Arbeitgeber der Politiker. Nun unterscheidet aber eine ärgerliche Tatsache dieses Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen anderen. In diesem Fall bestimmt nämlich der Arbeitnehmer sein Gehalt. Und er muss seinen Arbeitgeber noch nicht einmal fragen – er tut es einfach. Neben der regulären Entschädigung (schönes Wort im Zusammenhang mit Politikern) gibt es für die Volksvertreter eine ansehnliche Anzahl von versteckten Nebenleistungen. Damit sind nun nicht irgendwelche zusätzlichen Vorstandsposten oder andere gut bezahlte Vorträge in der Wirtschaft gemeint. Nein, es geht um die ganz legalen illegalen Nebeneinkünfte.

Wir beginnen bei der zu versteuernden Diät, die aktuell 8.252 Euro im Monat für einen Bundestagsabgeordneten beträgt. Das ist das „Grundgehalt“, das wir alle für unsere Volksvertreter bezahlen.

Nach der Diät kommt die Kostenpauschale

Jedes Jahr – und ganz automatisch – steigt die Kostenpauschale für Abgeordnete. Die ist natürlich steuerfrei und beträgt derzeit 4.204 Euro im Monat. Damit sollen die Kosten im Wahlkreis, die Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments und die Kosten für Repräsentation gedeckt werden. Die tatsächlichen Ausgaben spielen hier keine Rolle, sie müssen also nicht belegt werden, schließlich handelt es sich um eine Pauschale. Das ist besonders gut für Politiker, die in Berlin wohnen. Die brauchen keinen Zweitwohnsitz und bekommen so im Jahr 50.448 Euro extra! Steuerfrei, wie bereits erwähnt. Dafür bezahlen wir Steuerzahler, die selbst ihre beruflichen Aufwendungen in der Steuererklärung nur zu einem geringen Teil zurückbekommen und erst nach hohen bürokratischen Hürden beim Finanzamt.

Nach der Kostenpauschale kommt die Büroausstattung

Bundestagsabgeordnete haben einen Anspruch auf ein Büro am Sitz des Bundestages, also in Berlin. Die Büros müssen zurzeit mindestens 54 Quadratmeter haben, dazu gehören auch das Mobiliar (das übrigens nicht von IKEA stammt) und die Kommunikationsgeräte für sich selbst und die Mitarbeiter.

Nach der Büroausstattung kommen die Reisekosten

Wer soviel reisen muss, aber nur so wenig verdient, dem kann man nicht zumuten die Reisen aus dem eigenen Geldbeutel zu bezahlen. Also dürfen Bundestagsabgeordnete mit allen Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn kostenfrei fahren. Übrigens auch privat. Auch die Urlaubsreise im ICE zahlen wir Steuerzahler. Dass zusätzlich die „umweltfreundliche“ hubraumstarke, gepanzerte Dienstwagenflotte jederzeit zur Verfügung steht, versteht sich von selbst. Oh – fast vergessen: Abgeordneten werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.

Kommen wir zum Sachleistungskonto

Jedem Abgeordneten schenken wir Steuerzahler jährlich 12.000 Euro für Büro- und Geschäftsausstattung. Aber bekommen die nicht sowieso schon ein voll ausgestattetes Büro? (siehe Büroausstattung) Jaja. Aber mit diesem Geld werden Kaffeevollautomaten, Digitalkameras, iPads, Notebooks oder Navigationsgeräte bezahlt. Alle Gerätschaften dürfen übrigens privat genutzt werden. Auch wenn sich der Herr Abgeordnete ein Navigationsgerät in seinen Privat-PKW einbauen lässt, bezahlen wir das Gerät samt Einbau.

Nach dem Sachleistungskonto kommen wir zu den Mitarbeitern

Klar, dass jedes Mitglied des Bundestages auch Mitarbeiter braucht. Wofür? Na … für … äh. Egal, eben Referenten, Berater, Sekretärinnen, solche Menschen eben, die die Arbeit für ihn erledigen. Dafür werden dem MdB (Mitglied des Bundestages) von uns Steuerzahlern monatlich 15.800 Euro geschenkt. Das gilt aber nur für Mitarbeiter, die mit dem MdB weder verwandt noch verschwägert sind.

Kommen wir zum Ende

Gemeint ist das Karriere-Ende. Nun hat sich unser MdB jahrelang bemüht unter Fraktionszwang die Politik zu machen, die ihm seine Partei vorgibt. Er hat alles versucht uns Wählern das Gegenteil zu beweisen. Kurz: Er hat sich bemüht und gekämpft, unermüdlich der Ungerechtigkeit in der Republik in den Weg gestellt … und jetzt da ihn niemand mehr wählt, muss er zurück in die echte Arbeitswelt. Zum Glück zahlen wir unseren Freunden in Berlin dann ein Übergangsgeld. Für jedes Jahr Mitgliedschaft (nicht für die Arbeit, die reine Mitgliedschaft reicht) bekommt er einen Monat Übergansgeld in voller Höhe seiner Diät. Langzeitabgeordnete – und die gibt es überwiegend in den ländlichen Regionen (man denke an die MdB’s der CSU aus dem bayerischen Nirwana) – können so mal schnell knapp 150.000 Euro extra kassieren. Aber kaum jemandem, der sich so lange im Bundestag aufgeopfert hat, kann man noch eine echte Arbeit zumuten. Also gibt es für sie – auch von uns bezahlt die:

Versorgung

Und über die kann man sich besonders ärgern. Die Abgeordneten zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Sogar der Bund der Steuerzahler sagt, dass sowohl die Höchstversorgung als auch die jährlichen Steigerungsraten völlig übertrieben sind. Im Gegensatz zu seinem Arbeitgeber, der ein Leben lang arbeiten und Rentenbeiträge bezahlen muss, reicht dem Abgeordneten – unserem Arbeitnehmer also – schon ein halbes Arbeitsleben um auf eine Rente, Entschuldigung einen monatlichen Pensionsanspruch von 5.570 Euro zu kommen. Ach ja: Und im Gegensatz zu uns, können Abgeordnete schon bis zu zehn Jahre vor dem erreichen der Altersgrenze ohne Abschlag in Pension gehen.

Macht das nicht Lust auf eine politische Karriere? Bitte? Sie trauen sich das nicht zu? Bekanntlich liegt in jedem Witz ein Stück Wahrheit. Deshalb abschließend folgender:

Bauer: „Du Alois, kannst du meinen Bub’n nicht bei euch in der Partei unterbringen?“ 
Alois: „Tja, was kann er denn?“
Bauer: „Pfff … eigentlich nichts.“
Alois: „Na super. Dann brauchen wir ihn nicht erst anzulernen.“


Montag, 7. Juli 2014

Wie uns unser eigener Staat schröpft Heute: Strom

Blickt man auf die aktuelle Strompreisanalyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, so wird schnell klar: Auch in diesem Jahr ist der Strompreis auf ein Rekordhoch gestiegen. Da freut sich Vater Staat, schließlich bekommt er rund 52 Prozent davon. Umso verständlicher ist es, dass es natürlich kein Interesse daran gibt, den Strompreis zu senken. Das wäre auch schön blöd, schließlich beträgt der deutsche Stromsteuersatz mehr als das 20-fache als der EU-Mindeststeuersatz.

Sieben Milliarden Euro bekommt der Staat an Stromsteuer allein aus den privaten Haushalten. Über die Industrie und deren starke Lobby, die es immer wieder schafft, Sonderregelungen bei den Politikern zu erkaufen, wollen wir gar nicht reden. Das verärgert nur noch mehr.

Die Stromsteuer wurde am 1. April 1999 eingeführt. Sie war alles andere als ein Aprilscherz und darüber lachen konnte Otto Normalbürger nicht. Auch wenn die Politik ihre Schröpfungsmethoden immer bestens zu verkaufen weiß. Die Energie, so die Begründung, sollte durch die höhere Besteuerung verteuert werden. Als Wiedergutmachung wurde über eine Entlastung der Beitragszahler in der Sozialversicherung versucht, die Lohnnebenkosten zu senken.

Zusammen mit der Erhöhung der Mineralölsteuer war die Stromsteuer der Einstieg in die ökologische Steuerreform. Energie sollte teuerer werden, Arbeit dafür billiger. Anders ausgedrückt: Damit die Arbeit im Lande billiger werden konnte, wurden die Arbeitnehmerüberlassungen geschützt und damit Tarifverträge umgangen. Die Sklaven von heute, deren Gehalt zum Teil aus Hartz-IV-Mittel aufgestockt wird, damit es zum Überleben reicht, mussten von nun an auch noch mehr fürs Tanken und für den Strom bezahlen. Danke schön, Vater Staat.

Ganz clever von unserem Staatsfeind Nr. 1 – dem Staat an sich nämlich – war, dass man im Stromsteuergesetz auch noch gleich die Selbstversorgung besteuert hat. Wenn ein Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch aus seiner eigenen Stromerzeugungsanlage entnimmt, hält Vater Staat sein Steuerhändchen auf. Hoffentlich kommt keiner auf die Idee, dass Bürger, die einen Garten haben, bei der Entnahme ihrer eigens angebauten Kartoffeln, sieben Prozent Mehrwertsteuer an den Staat zahlen müssen … J


Apropos Lebensmittel … Diese Frage können wir uns doch einmal stellen: Strom ist in unserer Gesellschaft ein lebensnotwendiges Gut. Also wie die Lebensmittel. Warum gilt dann für den Strom der Umsatzsteuersatz von 19 und nicht von sieben Prozent?