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Schon der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. von
Staufen (1194-1250) sagte: „Drohlärm ist Eselsgeschrei“. Dass dem wirklich so
ist, bestätigte das Landgericht in Tübingen im Mai dieses Jahres. Ein Untertan
des öffentlich-rechtlichen Rundfunkreichs in Deutschland hatte seine TV-Zwangssteuer
nicht bezahlt. Deshalb schickten ihm die Vollstrecker ein gar unfreundliches
Schreiben ins Haus. Sie drohten – ähnlich wie zur Zeit Friedrichs des Staufers
– mit Wohnungszwangsöffnung, Sach- und
Lohnpfändung, Kontopfändung und Erzwingungshaft. Doch der vermeintliche
Schuldner blieb säumig und beschwerte sich vor dem Landgericht Tübingen. Dort entpuppten
sich die Drohgebärden dann tatsächlich nur als „Eselsgeschrei“. Die Richter
stellten fest, dass dieser Vollstreckungsversuch unwirksam ist, da er nicht
ausreichend begründet wurde und jede Menge Formfehler aufwies.
Da man davon ausgehen kann, dass Eselsgeschrei
bundesweit sehr ähnlich klingt, sollte die Vorgehensweise, wie man den Esel zur
Ruhe bringt, auch bundesweit funktionieren.
Wenn Sie diese Blogseite regelmäßig besuchen, so
wissen Sie, dass ich ein Gegner der TV-Zwangssteuer bin. Umso mehr freut mich
dieses Urteil des Landgerichts Tübingen. Denn die Art und Weise, wie versucht
wird, dieses Geld einzutreiben, ist teilweise mittelalterlich. Nicht selten
klingeln die Geldeintreiber an den Haustüren und weisen im militärischen
Befehlston auf die ausstehenden Zahlungen hin; versehen mit dem rechtlich nicht
haltbaren Hinweis, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine
Demokratieabgabe handelt, die einfach „mal jeder zahlen muss“. Auch der
Schriftverkehr entbehrt jeglicher Moral, wenn von einer polizeilichen
Zwangsöffnung der Wohnung oder einer Erzwingungshaft zu lesen ist.
Offen bleibt auch nach wie vor die Frage, was mit dem
vielen Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschieht. Wir sprechen
hier immerhin von einem Jahresbudget von 8 Milliarden Euro. Wohin das Geld
wirklich fließt, weiß die Öffentlichkeit nicht. Dass bei sportlichen Großveranstaltungen
stets mehr öffentlich-rechtliche Mitarbeiter als Athleten an den schönen
Plätzen dieser Welt auf unsere Kosten verweilen ist kein Geheimnis. Was aber
immer noch viel zu wenig Menschen wissen: Auch die „seriösen“
Nachrichtensendungen, die in allen politischen Brennpunkten dieser Welt
gutbezahlte Korrespondenten sitzen haben, präsentieren uns oft Material aus dem
Internet. Manchmal sehen wir Bilder und Videos, die weder aus dem
entsprechenden Gebiet, noch vom genannten Zeitpunkt stammen. Ein hervorragendes
Beispiel (auch wenn es schon aus dem Jahr 2011 stammt) ist der
Korrespondentenbericht eines ZDF-Mitarbeiters im dortigen Morgenmagazin, der
sich auf Videobeweise stützt, die ihm in Syrien über verschlungene Kanäle
zugespielt worden sind. Dass das gezeigte Videomaterial bereits 2007 im Irak
entstanden ist, scheint für das „journalistisch korrekte Magazin“ keine Rolle
gespielt zu haben. Natürlich kann man mit der entfremdeten Verwendung von
Bildern und Videomaterial auch hervorragend Meinung machen. Das Handwerk der
Meinungsmache, damals noch Propaganda genannt, verstanden schon die Macher der
Wochenschau im Dritten Reich sehr gut.
Derartige Beispiele gibt es viele. Und manchmal auch
Stellungnahmen der Verantwortlichen. Dort wird auch zugegeben, dass man aus
sozialen Netzwerken Material nach sorgfältiger Prüfung (!) verwendet. Dafür
gibt es bei der ARD eine eigene Einrichtung, das Content Center. Ob die Prüfung
derartigen Materials tatsächlich sorgfältig ist? Noch ein Beispiel:
Und damit zurück zum Beitragsservice. Da die
Vollstreckungsversuche offensichtlich mit der gleichen Sorgfalt vorbereitet
werden, wie die meinungsmachenden und politisch gesteuerten Beiträge aus den
Krisengebieten, können Sie sich ganz ruhig zurücklehnen und an das kaiserliche
Eingangszitat denken. Wenn also auch Sie sich vom Eselsgeschrei belästigt
fühlen, wenden Sie sich einfach an einen Anwalt, ... der was kann halt...