Donnerstag, 21. August 2014

Wenn der Esel schreit: Keine Angst vor der angedrohten Vollstreckung des Rundfunkbeitrags

(c) by Carsten Thilo Raab
Schon der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. von Staufen (1194-1250) sagte: „Drohlärm ist Eselsgeschrei“. Dass dem wirklich so ist, bestätigte das Landgericht in Tübingen im Mai dieses Jahres. Ein Untertan des öffentlich-rechtlichen Rundfunkreichs in Deutschland hatte seine TV-Zwangssteuer nicht bezahlt. Deshalb schickten ihm die Vollstrecker ein gar unfreundliches Schreiben ins Haus. Sie drohten – ähnlich wie zur Zeit Friedrichs des Staufers –  mit Wohnungszwangsöffnung, Sach- und Lohnpfändung, Kontopfändung und Erzwingungshaft. Doch der vermeintliche Schuldner blieb säumig und beschwerte sich vor dem Landgericht Tübingen. Dort entpuppten sich die Drohgebärden dann tatsächlich nur als „Eselsgeschrei“. Die Richter stellten fest, dass dieser Vollstreckungsversuch unwirksam ist, da er nicht ausreichend begründet wurde und jede Menge Formfehler aufwies.

Da man davon ausgehen kann, dass Eselsgeschrei bundesweit sehr ähnlich klingt, sollte die Vorgehensweise, wie man den Esel zur Ruhe bringt, auch bundesweit funktionieren.

Wenn Sie diese Blogseite regelmäßig besuchen, so wissen Sie, dass ich ein Gegner der TV-Zwangssteuer bin. Umso mehr freut mich dieses Urteil des Landgerichts Tübingen. Denn die Art und Weise, wie versucht wird, dieses Geld einzutreiben, ist teilweise mittelalterlich. Nicht selten klingeln die Geldeintreiber an den Haustüren und weisen im militärischen Befehlston auf die ausstehenden Zahlungen hin; versehen mit dem rechtlich nicht haltbaren Hinweis, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine Demokratieabgabe handelt, die einfach „mal jeder zahlen muss“. Auch der Schriftverkehr entbehrt jeglicher Moral, wenn von einer polizeilichen Zwangsöffnung der Wohnung oder einer Erzwingungshaft zu lesen ist.


Offen bleibt auch nach wie vor die Frage, was mit dem vielen Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschieht. Wir sprechen hier immerhin von einem Jahresbudget von 8 Milliarden Euro. Wohin das Geld wirklich fließt, weiß die Öffentlichkeit nicht. Dass bei sportlichen Großveranstaltungen stets mehr öffentlich-rechtliche Mitarbeiter als Athleten an den schönen Plätzen dieser Welt auf unsere Kosten verweilen ist kein Geheimnis. Was aber immer noch viel zu wenig Menschen wissen: Auch die „seriösen“ Nachrichtensendungen, die in allen politischen Brennpunkten dieser Welt gutbezahlte Korrespondenten sitzen haben, präsentieren uns oft Material aus dem Internet. Manchmal sehen wir Bilder und Videos, die weder aus dem entsprechenden Gebiet, noch vom genannten Zeitpunkt stammen. Ein hervorragendes Beispiel (auch wenn es schon aus dem Jahr 2011 stammt) ist der Korrespondentenbericht eines ZDF-Mitarbeiters im dortigen Morgenmagazin, der sich auf Videobeweise stützt, die ihm in Syrien über verschlungene Kanäle zugespielt worden sind. Dass das gezeigte Videomaterial bereits 2007 im Irak entstanden ist, scheint für das „journalistisch korrekte Magazin“ keine Rolle gespielt zu haben. Natürlich kann man mit der entfremdeten Verwendung von Bildern und Videomaterial auch hervorragend Meinung machen. Das Handwerk der Meinungsmache, damals noch Propaganda genannt, verstanden schon die Macher der Wochenschau im Dritten Reich sehr gut. 


Derartige Beispiele gibt es viele. Und manchmal auch Stellungnahmen der Verantwortlichen. Dort wird auch zugegeben, dass man aus sozialen Netzwerken Material nach sorgfältiger Prüfung (!) verwendet. Dafür gibt es bei der ARD eine eigene Einrichtung, das Content Center. Ob die Prüfung derartigen Materials tatsächlich sorgfältig ist? Noch ein Beispiel:


Und damit zurück zum Beitragsservice. Da die Vollstreckungsversuche offensichtlich mit der gleichen Sorgfalt vorbereitet werden, wie die meinungsmachenden und politisch gesteuerten Beiträge aus den Krisengebieten, können Sie sich ganz ruhig zurücklehnen und an das kaiserliche Eingangszitat denken. Wenn also auch Sie sich vom Eselsgeschrei belästigt fühlen, wenden Sie sich einfach an einen Anwalt, ... der was kann halt... 

Mittwoch, 20. August 2014

Die GEZ-Banditen: So betrügen die Öffentlich-Rechtlichen mit unserem Geld

Der Skandal um die sogenannten Ranking-Sendungen, wie bei „Deutschlands Beste!“ (Anfang Juli, ZDF) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitet sich aus. Neben der Frage, wen derartige Unterhaltungssendungen mit dem „demokratisch ermittelten Mehrheitsgeschmack“ unterhalten, müssen sich die Verantwortlichen den berechtigten Vorwurf gefallen lassen: Ihr betrügt uns mit unserem Geld!

Die Liste mit den öffentlich-rechtlichen Betrügern wird länger

Für „Deutschlands Beste!“ bezahlten wir neben der Idee, Planung, Redaktion, Produktion, Moderation usw. und den dazugehörenden Rechten, auch eine Forsa-Umfrage, die das ZDF eigens für diese Sendung in Auftrag gegeben hat. Dazu kommen eine „Hörzu“-Umfrage und ein Netz-Voting. Alles nur, um ein repräsentatives Zuschauerergebnis zu bekommen, das dann nach Gutdünken der „Meinungsmacher“ verändert wird. Der Ranking-Skandal im Fernsehen ist weder neu, noch ein Einzelfall. Wie sich herausgestellt hat, hatten sich in der Vergangenheit auch andere öffentlich-rechtlichen Sender schon öfter „verranked“. Der Hessische Rundfunk hat zwischen 2011 und 2014 bei drei Votings in die Reihenfolge eingegriffen, der WDR bei zehn von insgesamt 111 Sendungen. Der RBB bei zwei und auch der NDR gaben zu, einzelne Ergebnisse verändert zu haben.

Betrug nur in Unterhaltungssendungen?

Auch wenn es in der Sendung „Deutschlands Beste!“ nur um Unterhaltung ging. Die TV-Zwangssteuer, die wir bezahlen müssen, kann man auch als Vertrauensvorschuss betrachten. Wenn wir zahlen müssen, müssen die Öffentlich-Rechtlichen auch vertrauensvoll und redlich mit unserem Geld umgehen. Können wir aber sicher sein, dass dieser Betrug nur bei Ranking-Shows stattfindet?

Gedankenspiele jenseits des Rechts

Lassen wir nun einmal die rechtlichen Gegebenheiten rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beiseite und stellen uns ein paar ganz einfache Fragen.
Gälten für die Öffentlich-Rechtlichen nicht die Bestimmungen aus dem Rundfunkgesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag, könnte man deren Dienstleistung unter dem Fernabsatzrecht betrachten. Dieses im BGB geregelte Recht befasst sich auch mit dem Vertrieb von Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher, ohne direkten Kontakt zwischen ihnen. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Laienhaft ausgedrückt: Wenn ARD, ZDF oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Sender Ihnen ungefragt eine „Ware“ in den Fernseher schicken und Ihnen das nicht gefällt, brauchen Sie auch nicht bezahlen (Dumm nur, dass man die TV-Zwangssteuer im Voraus zahlen muss). Auch die Kosten für das „Senden“ könnten Ihnen nicht auferlegt werden. Der BGH folgte schon im Juli 2010 der Empfehlung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass die Auferlegung der Hinsendekosten dem Ziel der Fernabsatzrichtlinie widerspricht. „Hinsendekosten“ sind demnach vom Verkäufer zu tragen.


Ich weiß, man kann die Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach mit dem Versandhandel vergleichen. Aber warum nicht einmal anders herum? Stellen Sie sich vor, Sie bekommen von Qualle oder Nickelmann ein Paket, das Sie gar nicht bestellt haben. Darin sind Sachen, die Sie gar nicht wollen. Die dürfen Sie aber nicht zurückschicken. Die müssen Sie nur bezahlen. Was würden Sie mit dem Paket wohl machen? Richtig! Ab in die Tonne!