Mittwoch, 14. Januar 2015
Montag, 6. Oktober 2014
Die bösen Russen und die guten Amis ...
Geahnt werden es wohl viele haben, die Außenpolitik der USA in den vergangenen Monaten zeigt immer deutlicher, dass Obama und seine Lakaien nur aus rein politischen Interessen Weltpolizei spielen. Die Wirtschaft ist am Boden, das Interesse an einem Krieg wächst. Also werden in diesen Tagen fleißig Konflikte in aller Welt geschürt. Man kämpft gegen den Islamischen Staat, der immer mal wieder einen Diplomaten oder Journalisten der westlichen Welt köpft. Seltsam, dass diese bösen Islamisten noch nicht auf die Idee gekommen sind, die abgetrennten Köpfe per Post an die entsprechenden Regierungen zu schicken. So hat man das im Mittelalter mit seinen Feinden gemacht. Egal - schlimm genug, falls es tatsächlich so sein sollte, was auch noch niemand so genau weiß. Krisen gibt es im Nahen Osten, wo sich Menschen um Land streiten, das den einen gehört und die anderen glauben, dass es ihnen zustehe und natürlich in der Ukraine, wo die Asobörus (ach so bösen Russen) eine Halbinsel besetzt halten, deren Bevölkerung das sogar möchte. Dumm nur, dass es der EU und im speziellen der NATO ganz und gar nicht passt, dass Russland über seine eigene Bevölkerung die Oberhand behalten möchte. Man ist doch viel lieber näher dran...an - tja, woran? An den Rohstoffen, dem Feind? Denn schließlich bleiben den Amis nicht mehr viele Feinde. Die ehemaligen sind mittlerweile fast alle Verbündete. Der Rest besteht nun nur noch aus China und Russland. Nordkorea würde auch noch ganz gut passen, aber da gibt es ja nichts zu holen.
Vorzeige-Mono-Imperialisten: USA
Die USA indes versuchen mit durchschaubaren Tricks ihre monoimperialistischen Interessen an Territorium und Rohstoffen zu sichern. Notfalls - und aus wirtschaftlichen Interessen - auch gerne mit Krieg. Schließlich bringt das die Wirtschaft auf Vordermann und den Schaden bezahlen sowieso die NATO-Mitgliedsstaaten.
Dass Deutschland bei diesem verächtlichen Spiel der Möchte-Gern-Götter mitspielt hat auch seinen guten Grund. Auch die deutsche Wirtschaft verdient gut am Krieg und an den Waffen. Die Auftragslage in der Industrie Deutschlands ist im August 2014 so stark wie noch nie eingebrochen. Ein Minus von 5,7 Prozent. Da wundert es nicht, dass Selbstverteidigungsministerin Ursula von der Leyen den maroden Zustand der Bundeswehr beklagt. Lasst uns doch alles neu kaufen - das bringt die Wirtschaft wieder auf Touren.
Die gekauften Medien
Und den Medien fällt das nicht auf? Nein, darf es auch nicht. Dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird zwischenzeitlich eine antirussische Berichterstattung vorgeworfen und alles, was irgendwie Amerika-kritisch ist, wird entfernt. Gut, dass das Internet so wenig vergisst. So können auch gut gemachte Dokumentationen über die hetzerische amerikanische Weltpolitik noch gesehen werden, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen aus politischen Gründen aus ihrer Mediathek entfernt hat. Hier ist so ein schönes Beispiel:
Wann wachen wir denn endlich auf? Lasst uns mit Mistgabeln gegen Berlin ziehen und dem Irrsinn endlich ein Ende bereiten. Nicht, dass unsere Enkel uns irgendwann fragen, warum wir nichts getan haben.....
Vorzeige-Mono-Imperialisten: USA
Die USA indes versuchen mit durchschaubaren Tricks ihre monoimperialistischen Interessen an Territorium und Rohstoffen zu sichern. Notfalls - und aus wirtschaftlichen Interessen - auch gerne mit Krieg. Schließlich bringt das die Wirtschaft auf Vordermann und den Schaden bezahlen sowieso die NATO-Mitgliedsstaaten.
Dass Deutschland bei diesem verächtlichen Spiel der Möchte-Gern-Götter mitspielt hat auch seinen guten Grund. Auch die deutsche Wirtschaft verdient gut am Krieg und an den Waffen. Die Auftragslage in der Industrie Deutschlands ist im August 2014 so stark wie noch nie eingebrochen. Ein Minus von 5,7 Prozent. Da wundert es nicht, dass Selbstverteidigungsministerin Ursula von der Leyen den maroden Zustand der Bundeswehr beklagt. Lasst uns doch alles neu kaufen - das bringt die Wirtschaft wieder auf Touren.
Die gekauften Medien
Und den Medien fällt das nicht auf? Nein, darf es auch nicht. Dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird zwischenzeitlich eine antirussische Berichterstattung vorgeworfen und alles, was irgendwie Amerika-kritisch ist, wird entfernt. Gut, dass das Internet so wenig vergisst. So können auch gut gemachte Dokumentationen über die hetzerische amerikanische Weltpolitik noch gesehen werden, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen aus politischen Gründen aus ihrer Mediathek entfernt hat. Hier ist so ein schönes Beispiel:
Wann wachen wir denn endlich auf? Lasst uns mit Mistgabeln gegen Berlin ziehen und dem Irrsinn endlich ein Ende bereiten. Nicht, dass unsere Enkel uns irgendwann fragen, warum wir nichts getan haben.....
Mittwoch, 3. September 2014
Überwachung in Ihrem Geldbeutel - Was Bargeld über Sie verrät
Glauben Sie auch der Überwachung durch stasiähnliche
Überwachungsorganisationen wie z. B. der NSA dadurch zu entkommen, dass Sie
sich auf alte Kommunikations- und Zahlungsmittel besinnen? Das heißt: Brief
statt E-Mail und Bargeld statt Überweisung. Was aber nicht einmal die
Datenschutzbeauftragten wissen: Anhand der Geldscheine kann man mittlerweile
genau belegen, wann Sie was und an wen bezahlt haben? Klingt unglaublich? Ist
es auch – aber leider wahr.
Schon im Jahr 2008 wurde unter der
Patentveröffentlichungsnummer DE
102007014176 A1 das System und Verfahren zur Handhabung von
Bargeldlogistikprozessen eingetragen. Hersteller und Patentinhaber ist die
börsennotierte Wincor Nixdorf AG in Paderborn. Sinn und Zweck dieses Patents
ist es, die Bewegungen von Geldscheinen lückenlos nachzuvollziehen. In
Geldkassetten, bei Supermarktkassen, Banken und Geldautomaten wird damit automatisch
die Seriennummer eines jeden Geldscheins erfasst. Der – zumindest – offizielle
Hintergrund dieser Ausspähmaßnahme ist, Strafdelikte, die im Zusammenhang mit
Bargeld zu tun haben, besser aufklären zu können. Durch die Verfolgung der
Geldscheine werde die Strafverfolgung erleichtert. Übrigens die NSA erfasst
Ihre Daten auch nur aus Vorsicht vor Ihren Terrorangriffen.
Die Nachverfolgung von Geldscheinen kann jedem, der
sich nicht systemgerecht verhält, sehr schnell zum Verhängnis werden. Ein
fiktives Beispiel: Sie holen vom Geldautomaten hundert Euro ab, gehen damit in
die Buchhandlung und kaufen ein systemkritisches oder revolutionäres Werk. Der
Buchhändler bringt abends den
Kasseninhalt zur Bank. Mit Ihrem Geldschein. Die Nachverfolgung sieht nun so
aus: Der Schein, der zunächst der Bank zugeordnet war, geht an Sie. Das sieht
man anhand der Abbuchung auf Ihrem Konto. Dann wird der Schein dem Buchhändler
zugeordnet, das bedeutet, dass Sie dort etwas gekauft haben. Über den von der
Kasse eingescannten Barcode lässt sich sehr einfach herausfinden, was Sie
gekauft haben. Schon hätten gewissen Firmen und Behörden Sie als „Staatsfeind“
enttarnt. Sie sehen: Beim Bargeldumlauf gibt es die Möglichkeit der totalen
Kontrolle. Ob diese tatsächlich angewandt wird, steht offen. Denkbar wäre es
aber, denn die Überwachung von Privatpersonen passiert laufend und überall. Von
der E-Card über Überwachungskameras mit Gesichtsscanner an öffentlichen
Plätzen, Flughäfen usw. bis zu KFZ-Ortungsgeräten, die das Bewegungsprofil einer
Person lückenlos nachweisen können.
Nun, ich weiß, das Bundesdatenschutzgesetz schützt
uns doch vor solchen Eingriffen in das Privatleben. Bestimmt. Oder? Oder nicht?
Sehen Sie, es geht nicht darum alle Daten aller Menschen zu erfassen. Aber wenn
heute jemand gezielt aus dem „Verkehr“ gezogen werden soll, oder er dringend
einer „Systemformatierung“ unterzogen werden muss (wie unser fiktiver
Buchkäufer) so könnte man dies durch die digitalen Datenspuren, die dieser
Mensch in seinem Privatleben hinterlässt, sehr einfach gestalten. Und dann
könnte ein Assimilationsmonolog so klingen: Wenn
sie nicht mitspielen, dann lassen wir ein paar Daten ihres Privatlebens
durchsickern. Ein Shitstorm wird ihren E-Mail-Account lahm legen, ihr Vermieter
wird ihnen kündigen, die Kinder werden in der Schule gemobbt und ihren Job sind
sie dann sowieso los. Ach ja und das Finanzamt könnte dann auch noch ein
Hühnchen mit ihnen rupfen wollen. Sie könnten sich natürlich auch kooperativ
zeigen und wir vergessen die Daten.
Sie sehen, das Bezahlen mit Bargeld ist auch keine
bessere Alternative als das online-Banking, wenn es um Nachverfolgung geht. Am
sichersten wäre man vielleicht noch, wenn man vor dem Kauf gewisser Artikel
sein Bargeld in der Schweiz in Franken tauscht und die Franken dann in
Österreich wieder in Euroscheine. Abgesehen von möglichen Kursverlusten wäre
dies ja schon eine Geld-„Vorwäsche“, die zumindest manche Behörden ganz schön
verärgern könnte.
EU verbietet Staubsauger ab 900 Watt – immer mehr Unternehmen zahlen keine EEG-Umlage
![]() |
| Staubsauger von 1906 |
Seit dem 1. September 2014 weist ein neues Kennzeichen
beim Staubsauger-Kauf auf den Energieverbrauch hin. Das hat seinen Grund, denn
die EU-Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass die Leistung von neuen Staubsaugern
seit September nicht mehr als 1.600 Watt betragen darf. Bis zum Jahr 2017 soll
die Höchstleistung der Staubfresser auf 900 Watt gedrosselt werden. Solange die
Hersteller es schaffen, die Saugleistung anzupassen, ist das kein Problem. Der durchschnittliche
Milbenvampir der deutschen Hausmänner und –frauen hat aktuell 1.800 Watt
Leistung. Das ist zuviel, sagt die EU, denn schließlich gilt es in der Zukunft
Energie zu sparen, wo es nur geht. Und da kommt der Bürger gerade recht. Allein
in über 40 Millionen Haushalten in Deutschland wird beinahe täglich Staub
gesaugt. Das heißt, der Verbrauch für „Saugstrom“ in deutschen Privathaushalten
wird sich bis 2017 halbieren. Vorausgesetzt natürlich, alle würden sich ein
neues Gerät kaufen. Auch muss sich selbstverständlich die Saugleistung
entsprechend erhöhen, sonst saugen die Deutschen mit ihren gedrosselten Saugern
länger und die erhoffte Energieersparnis bleibt aus.
An und für sich eine schöne Sache, aber eben nur eine
Seite der Medaille. Denn während die Eurobürokraten sich immer neue
Energiegängelungen für Otto Mustermann und seine Frau ausdenken wird die Liste
der Unternehmen, die vom Ökostrom-Rabatt profitieren immer länger. (Diese Firmen profitieren vom
Ökostrom-Rabatt: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eeg-umlage-diese-firmen-profitieren-vom-oekostrom-rabatt-1.1886240)
Diese „stromintensiven“ Betriebe kommen vor allem in
der Lebensmittelindustrie und der Aluminiumindustrie vor. Die Herstellung von
Aluminium ist extrem energieintensiv und deutsche Hersteller müssen auf dem
weltweiten Markt natürlich auch mit den Preisen der chinesischen Hersteller
mithalten können. Wenn man nun aber weiß, dass die Stromkosten im Durchschnitt
nur 1,6 % des Umsatzes ausmachen und die Vielzahl der Betriebe keinem
internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, mutet die Befreiung der EEG-Umlage
als eine Frechheit gegenüber dem Bürger an. Die Kosten für die Ökostromumlage
könnten diese Betriebe also spielend an ihre Kunden weiter geben. Auch 72
Firmen, die im Nah- und Fernverkehr tätig sind, sind von der Umlage befreit.
Wahrscheinlich hat man Angst, dass beispielsweise die Münchner Stadtwerke nach
China abwandern könnten, wenn sie zuviel für den Strom ihrer U- und S-Bahnen
bezahlen müssten.
Dass die EEG-Ausnahmen besonders in Deutschland
zunehmen, hat mittlerweile auch die EU mitbekommen und ein Beihilfeverfahren
gegen Deutschland eingeleitet. Das Argument: Wettbewerbsverzerrung in Europa.
Deutschland wehrt sich. Und das Verfahren dauert. Währenddessen ärgern sich die
Bürger über die hohen Strompreise, die sie – auch dank der vielen befreiten
Betriebe – zahlen müssen und hoffen, dass ihr alter Staubsauger noch lange
durchhält.
Donnerstag, 21. August 2014
Wenn der Esel schreit: Keine Angst vor der angedrohten Vollstreckung des Rundfunkbeitrags
![]() |
| (c) by Carsten Thilo Raab |
Schon der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. von
Staufen (1194-1250) sagte: „Drohlärm ist Eselsgeschrei“. Dass dem wirklich so
ist, bestätigte das Landgericht in Tübingen im Mai dieses Jahres. Ein Untertan
des öffentlich-rechtlichen Rundfunkreichs in Deutschland hatte seine TV-Zwangssteuer
nicht bezahlt. Deshalb schickten ihm die Vollstrecker ein gar unfreundliches
Schreiben ins Haus. Sie drohten – ähnlich wie zur Zeit Friedrichs des Staufers
– mit Wohnungszwangsöffnung, Sach- und
Lohnpfändung, Kontopfändung und Erzwingungshaft. Doch der vermeintliche
Schuldner blieb säumig und beschwerte sich vor dem Landgericht Tübingen. Dort entpuppten
sich die Drohgebärden dann tatsächlich nur als „Eselsgeschrei“. Die Richter
stellten fest, dass dieser Vollstreckungsversuch unwirksam ist, da er nicht
ausreichend begründet wurde und jede Menge Formfehler aufwies.
Da man davon ausgehen kann, dass Eselsgeschrei
bundesweit sehr ähnlich klingt, sollte die Vorgehensweise, wie man den Esel zur
Ruhe bringt, auch bundesweit funktionieren.
Wenn Sie diese Blogseite regelmäßig besuchen, so
wissen Sie, dass ich ein Gegner der TV-Zwangssteuer bin. Umso mehr freut mich
dieses Urteil des Landgerichts Tübingen. Denn die Art und Weise, wie versucht
wird, dieses Geld einzutreiben, ist teilweise mittelalterlich. Nicht selten
klingeln die Geldeintreiber an den Haustüren und weisen im militärischen
Befehlston auf die ausstehenden Zahlungen hin; versehen mit dem rechtlich nicht
haltbaren Hinweis, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine
Demokratieabgabe handelt, die einfach „mal jeder zahlen muss“. Auch der
Schriftverkehr entbehrt jeglicher Moral, wenn von einer polizeilichen
Zwangsöffnung der Wohnung oder einer Erzwingungshaft zu lesen ist.
Offen bleibt auch nach wie vor die Frage, was mit dem
vielen Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschieht. Wir sprechen
hier immerhin von einem Jahresbudget von 8 Milliarden Euro. Wohin das Geld
wirklich fließt, weiß die Öffentlichkeit nicht. Dass bei sportlichen Großveranstaltungen
stets mehr öffentlich-rechtliche Mitarbeiter als Athleten an den schönen
Plätzen dieser Welt auf unsere Kosten verweilen ist kein Geheimnis. Was aber
immer noch viel zu wenig Menschen wissen: Auch die „seriösen“
Nachrichtensendungen, die in allen politischen Brennpunkten dieser Welt
gutbezahlte Korrespondenten sitzen haben, präsentieren uns oft Material aus dem
Internet. Manchmal sehen wir Bilder und Videos, die weder aus dem
entsprechenden Gebiet, noch vom genannten Zeitpunkt stammen. Ein hervorragendes
Beispiel (auch wenn es schon aus dem Jahr 2011 stammt) ist der
Korrespondentenbericht eines ZDF-Mitarbeiters im dortigen Morgenmagazin, der
sich auf Videobeweise stützt, die ihm in Syrien über verschlungene Kanäle
zugespielt worden sind. Dass das gezeigte Videomaterial bereits 2007 im Irak
entstanden ist, scheint für das „journalistisch korrekte Magazin“ keine Rolle
gespielt zu haben. Natürlich kann man mit der entfremdeten Verwendung von
Bildern und Videomaterial auch hervorragend Meinung machen. Das Handwerk der
Meinungsmache, damals noch Propaganda genannt, verstanden schon die Macher der
Wochenschau im Dritten Reich sehr gut.
Derartige Beispiele gibt es viele. Und manchmal auch
Stellungnahmen der Verantwortlichen. Dort wird auch zugegeben, dass man aus
sozialen Netzwerken Material nach sorgfältiger Prüfung (!) verwendet. Dafür
gibt es bei der ARD eine eigene Einrichtung, das Content Center. Ob die Prüfung
derartigen Materials tatsächlich sorgfältig ist? Noch ein Beispiel:
Und damit zurück zum Beitragsservice. Da die
Vollstreckungsversuche offensichtlich mit der gleichen Sorgfalt vorbereitet
werden, wie die meinungsmachenden und politisch gesteuerten Beiträge aus den
Krisengebieten, können Sie sich ganz ruhig zurücklehnen und an das kaiserliche
Eingangszitat denken. Wenn also auch Sie sich vom Eselsgeschrei belästigt
fühlen, wenden Sie sich einfach an einen Anwalt, ... der was kann halt...
Mittwoch, 20. August 2014
Die GEZ-Banditen: So betrügen die Öffentlich-Rechtlichen mit unserem Geld
Der Skandal um die sogenannten Ranking-Sendungen, wie
bei „Deutschlands Beste!“ (Anfang Juli, ZDF) des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks weitet sich aus. Neben der Frage, wen derartige
Unterhaltungssendungen mit dem „demokratisch ermittelten Mehrheitsgeschmack“
unterhalten, müssen sich die Verantwortlichen den berechtigten Vorwurf gefallen
lassen: Ihr betrügt uns mit unserem Geld!
Die Liste mit den öffentlich-rechtlichen
Betrügern wird länger
Für „Deutschlands Beste!“ bezahlten wir neben der Idee,
Planung, Redaktion, Produktion, Moderation usw. und den dazugehörenden Rechten,
auch eine Forsa-Umfrage, die das ZDF eigens für diese Sendung in Auftrag
gegeben hat. Dazu kommen eine „Hörzu“-Umfrage und ein Netz-Voting. Alles nur,
um ein repräsentatives Zuschauerergebnis zu bekommen, das dann nach Gutdünken der
„Meinungsmacher“ verändert wird. Der Ranking-Skandal im Fernsehen ist weder
neu, noch ein Einzelfall. Wie sich herausgestellt hat, hatten sich in der
Vergangenheit auch andere öffentlich-rechtlichen Sender schon öfter
„verranked“. Der Hessische Rundfunk hat zwischen 2011 und 2014 bei drei Votings
in die Reihenfolge eingegriffen, der WDR bei zehn von insgesamt 111 Sendungen.
Der RBB bei zwei und auch der NDR gaben zu, einzelne Ergebnisse verändert zu
haben.
Betrug nur in Unterhaltungssendungen?
Auch wenn es in der Sendung „Deutschlands Beste!“ nur
um Unterhaltung ging. Die TV-Zwangssteuer, die wir bezahlen müssen, kann man
auch als Vertrauensvorschuss betrachten. Wenn wir zahlen müssen, müssen die
Öffentlich-Rechtlichen auch vertrauensvoll und redlich mit unserem Geld
umgehen. Können wir aber sicher sein, dass dieser Betrug nur bei Ranking-Shows
stattfindet?
Gedankenspiele jenseits des Rechts
Lassen wir nun einmal die rechtlichen Gegebenheiten
rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beiseite und stellen uns ein paar
ganz einfache Fragen.
Gälten für die Öffentlich-Rechtlichen nicht die
Bestimmungen aus dem Rundfunkgesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag, könnte man
deren Dienstleistung unter dem Fernabsatzrecht betrachten. Dieses im BGB
geregelte Recht befasst sich auch mit dem Vertrieb von Dienstleistungen von
Unternehmen an Verbraucher, ohne direkten Kontakt zwischen ihnen. Bei Fernabsatzverträgen
steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Laienhaft
ausgedrückt: Wenn ARD, ZDF oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Sender Ihnen
ungefragt eine „Ware“ in den Fernseher schicken und Ihnen das nicht gefällt,
brauchen Sie auch nicht bezahlen (Dumm nur, dass man die TV-Zwangssteuer im
Voraus zahlen muss). Auch die Kosten für das „Senden“ könnten Ihnen nicht
auferlegt werden. Der BGH folgte schon im Juli 2010 der Empfehlung des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass die Auferlegung der
Hinsendekosten dem Ziel der Fernabsatzrichtlinie widerspricht. „Hinsendekosten“
sind demnach vom Verkäufer zu tragen.
Ich weiß, man kann die Öffentlich-Rechtlichen nicht
einfach mit dem Versandhandel vergleichen. Aber warum nicht einmal anders
herum? Stellen Sie sich vor, Sie bekommen von Qualle oder Nickelmann ein Paket,
das Sie gar nicht bestellt haben. Darin sind Sachen, die Sie gar nicht wollen.
Die dürfen Sie aber nicht zurückschicken. Die müssen Sie nur bezahlen. Was
würden Sie mit dem Paket wohl machen? Richtig! Ab in die Tonne!
Dienstag, 8. Juli 2014
Politiker müsste man werden ...
Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte
Gerechtigkeit
Der das gesagt hat, war kein anderer als Platon, der
Begründer der abendländischen Philosophie. Wollen wir uns das oben genannte
Zitat noch einmal verdeutlichen: Wenn jemand vorspielt gerecht zu sein, ist er
am ungerechtesten. Einer, der Hartz-IV-Empfängern stolz verkündet, dass der
Regelsatz um 2,27 Prozent steigt, oder einer, der dem fleißigen Arbeiter einen
Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde garantiert, selbst aber auf Steuerkosten
in Saus und Braus lebt ist – nach Platons Definition – die Ungerechtigkeit in
Person. Und damit sind wir schon beim heutigen Thema.
So
finanzieren sich die Bundestagsabgeordneten
Zunächst wollen wir einmal festhalten, dass die
Bundestagsabgeordneten Volksvertreter sind. Mehr oder weniger gewählt. Sie
werden vom Bund aus Steuermitteln bezahlt und sind daher de facto unsere
Angestellten. Oder: Das Volk ist der Arbeitgeber der Politiker. Nun
unterscheidet aber eine ärgerliche Tatsache dieses Verhältnis von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer zu allen anderen. In diesem Fall bestimmt nämlich der
Arbeitnehmer sein Gehalt. Und er muss seinen Arbeitgeber noch nicht einmal
fragen – er tut es einfach. Neben der regulären Entschädigung (schönes Wort im
Zusammenhang mit Politikern) gibt es für die Volksvertreter eine ansehnliche
Anzahl von versteckten Nebenleistungen. Damit sind nun nicht irgendwelche zusätzlichen
Vorstandsposten oder andere gut bezahlte Vorträge in der Wirtschaft gemeint.
Nein, es geht um die ganz legalen illegalen Nebeneinkünfte.
Wir beginnen bei der zu versteuernden Diät, die
aktuell 8.252 Euro im Monat für einen Bundestagsabgeordneten beträgt. Das ist
das „Grundgehalt“, das wir alle für unsere Volksvertreter bezahlen.
Nach
der Diät kommt die Kostenpauschale
Jedes Jahr – und ganz automatisch – steigt die
Kostenpauschale für Abgeordnete. Die ist natürlich steuerfrei und beträgt
derzeit 4.204 Euro im Monat. Damit sollen die Kosten im Wahlkreis, die
Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments und die Kosten für Repräsentation
gedeckt werden. Die tatsächlichen Ausgaben spielen hier keine Rolle, sie müssen
also nicht belegt werden, schließlich handelt es sich um eine Pauschale. Das
ist besonders gut für Politiker, die in Berlin wohnen. Die brauchen keinen Zweitwohnsitz
und bekommen so im Jahr 50.448 Euro extra! Steuerfrei, wie bereits erwähnt.
Dafür bezahlen wir Steuerzahler, die selbst ihre beruflichen Aufwendungen in
der Steuererklärung nur zu einem geringen Teil zurückbekommen und erst nach
hohen bürokratischen Hürden beim Finanzamt.
Nach
der Kostenpauschale kommt die Büroausstattung
Bundestagsabgeordnete haben einen Anspruch auf ein
Büro am Sitz des Bundestages, also in Berlin. Die Büros müssen zurzeit
mindestens 54 Quadratmeter haben, dazu gehören auch das Mobiliar (das übrigens
nicht von IKEA stammt) und die Kommunikationsgeräte für sich selbst und die
Mitarbeiter.
Nach
der Büroausstattung kommen die Reisekosten
Wer soviel reisen muss, aber nur so wenig verdient,
dem kann man nicht zumuten die Reisen aus dem eigenen Geldbeutel zu bezahlen.
Also dürfen Bundestagsabgeordnete mit allen Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn
kostenfrei fahren. Übrigens auch privat. Auch die Urlaubsreise im ICE zahlen
wir Steuerzahler. Dass zusätzlich die „umweltfreundliche“ hubraumstarke,
gepanzerte Dienstwagenflotte jederzeit zur Verfügung steht, versteht sich von
selbst. Oh – fast vergessen: Abgeordneten werden die Kosten für Inlandsflüge
erstattet.
Kommen
wir zum Sachleistungskonto
Jedem Abgeordneten schenken wir Steuerzahler jährlich
12.000 Euro für Büro- und Geschäftsausstattung. Aber bekommen die nicht sowieso
schon ein voll ausgestattetes Büro? (siehe Büroausstattung) Jaja. Aber mit
diesem Geld werden Kaffeevollautomaten, Digitalkameras, iPads, Notebooks oder
Navigationsgeräte bezahlt. Alle Gerätschaften dürfen übrigens privat genutzt
werden. Auch wenn sich der Herr Abgeordnete ein Navigationsgerät in seinen
Privat-PKW einbauen lässt, bezahlen wir das Gerät samt Einbau.
Nach
dem Sachleistungskonto kommen wir zu den Mitarbeitern
Klar, dass jedes Mitglied des Bundestages auch
Mitarbeiter braucht. Wofür? Na … für … äh. Egal, eben Referenten, Berater,
Sekretärinnen, solche Menschen eben, die die Arbeit für ihn erledigen. Dafür
werden dem MdB (Mitglied des Bundestages) von uns Steuerzahlern monatlich
15.800 Euro geschenkt. Das gilt aber nur für Mitarbeiter, die mit dem MdB weder
verwandt noch verschwägert sind.
Kommen
wir zum Ende
Gemeint ist das Karriere-Ende. Nun hat sich unser MdB
jahrelang bemüht unter Fraktionszwang die Politik zu machen, die ihm seine
Partei vorgibt. Er hat alles versucht uns Wählern das Gegenteil zu beweisen.
Kurz: Er hat sich bemüht und gekämpft, unermüdlich der Ungerechtigkeit in der
Republik in den Weg gestellt … und jetzt da ihn niemand mehr wählt, muss er
zurück in die echte Arbeitswelt. Zum Glück zahlen wir unseren Freunden in
Berlin dann ein Übergangsgeld. Für jedes Jahr Mitgliedschaft (nicht für die
Arbeit, die reine Mitgliedschaft reicht) bekommt er einen Monat Übergansgeld in
voller Höhe seiner Diät. Langzeitabgeordnete – und die gibt es überwiegend in
den ländlichen Regionen (man denke an die MdB’s der CSU aus dem bayerischen Nirwana)
– können so mal schnell knapp 150.000 Euro extra kassieren. Aber kaum jemandem,
der sich so lange im Bundestag aufgeopfert hat, kann man noch eine echte Arbeit
zumuten. Also gibt es für sie – auch von uns bezahlt die:
Versorgung
Und über die kann man sich besonders ärgern. Die
Abgeordneten zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Sogar der Bund
der Steuerzahler sagt, dass sowohl die Höchstversorgung als auch die jährlichen
Steigerungsraten völlig übertrieben sind. Im Gegensatz zu seinem Arbeitgeber,
der ein Leben lang arbeiten und Rentenbeiträge bezahlen muss, reicht dem
Abgeordneten – unserem Arbeitnehmer also – schon ein halbes Arbeitsleben um auf
eine Rente, Entschuldigung einen monatlichen Pensionsanspruch von 5.570 Euro zu
kommen. Ach ja: Und im Gegensatz zu uns, können Abgeordnete schon bis zu zehn
Jahre vor dem erreichen der Altersgrenze ohne Abschlag in Pension gehen.
Macht das nicht Lust auf eine politische Karriere?
Bitte? Sie trauen sich das nicht zu? Bekanntlich liegt in jedem Witz ein Stück
Wahrheit. Deshalb abschließend folgender:
Bauer:
„Du Alois, kannst du meinen Bub’n nicht bei euch in der Partei unterbringen?“
Alois: „Tja, was kann er denn?“
Bauer:
„Pfff … eigentlich nichts.“
Alois:
„Na super. Dann brauchen wir ihn nicht erst anzulernen.“
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