Mittwoch, 11. März 2015

Wie uns unser eigener Staat schröpft

Heute: Strom Blickt man auf die aktuelle Strompreisanalyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, so wird schnell klar: Auch in diesem Jahr ist der Strompreis auf ein Rekordhoch gestiegen. Da freut sich Vater Staat, schließlich bekommt er rund 52 Prozent davon. Umso verständlicher ist es, dass es natürlich kein Interesse daran gibt, den Strompreis zu senken. Das wäre auch schön blöd, schließlich beträgt der deutsche Stromsteuersatz mehr als das 20-fache als der EU-Mindeststeuersatz. Sieben Milliarden Euro bekommt der Staat an Stromsteuer allein aus den privaten Haushalten. Über die Industrie und deren starke Lobby, die es immer wieder schafft, Sonderregelungen bei den Politikern zu erkaufen, wollen wir gar nicht reden. Das verärgert nur noch mehr. Die Stromsteuer wurde am 1. April 1999 eingeführt. Sie war alles andere als ein Aprilscherz und darüber lachen konnte Otto Normalbürger nicht. Auch wenn die Politik ihre Schröpfungsmethoden immer bestens zu verkaufen weiß. Die Energie, so die Begründung, sollte durch die höhere Besteuerung verteuert werden. Als Wiedergutmachung wurde über eine Entlastung der Beitragszahler in der Sozialversicherung versucht, die Lohnnebenkosten zu senken. Zusammen mit der Erhöhung der Mineralölsteuer war die Stromsteuer der Einstieg in die ökologische Steuerreform. Energie sollte teuerer werden, Arbeit dafür billiger. Anders ausgedrückt: Damit die Arbeit im Lande billiger werden konnte, wurden die Arbeitnehmerüberlassungen geschützt und damit Tarifverträge umgangen. Die Sklaven von heute, deren Gehalt zum Teil aus Hartz-IV-Mittel aufgestockt wird, damit es zum Überleben reicht, mussten von nun an auch noch mehr fürs Tanken und für den Strom bezahlen. Danke schön, Vater Staat. Ganz clever von unserem Staatsfeind Nr. 1 – dem Staat an sich nämlich – war, dass man im Stromsteuergesetz auch noch gleich die Selbstversorgung besteuert hat. Wenn ein Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch aus seiner eigenen Stromerzeugungsanlage entnimmt, hält Vater Staat sein Steuerhändchen auf. Hoffentlich kommt keiner auf die Idee, dass Bürger, die einen Garten haben, bei der Entnahme ihrer eigens angebauten Kartoffeln, sieben Prozent Mehrwertsteuer an den Staat zahlen müssen …  Apropos Lebensmittel … Diese Frage können wir uns doch einmal stellen: Strom ist in unserer Gesellschaft ein lebensnotwendiges Gut. Also wie die Lebensmittel. Warum gilt dann für den Strom der Umsatzsteuersatz von 19 und nicht von sieben Prozent?

Montag, 6. Oktober 2014

Die bösen Russen und die guten Amis ...

Geahnt werden es wohl viele haben,  die Außenpolitik der USA in den vergangenen Monaten zeigt immer deutlicher, dass Obama und seine Lakaien nur aus rein politischen Interessen Weltpolizei spielen. Die Wirtschaft ist am Boden, das Interesse an einem Krieg wächst. Also werden in diesen Tagen fleißig Konflikte in aller Welt geschürt. Man kämpft gegen den Islamischen Staat, der immer mal wieder einen Diplomaten oder Journalisten der westlichen Welt köpft. Seltsam, dass diese bösen Islamisten noch nicht auf die Idee gekommen sind, die abgetrennten Köpfe per Post an die entsprechenden Regierungen zu schicken. So hat man das im Mittelalter mit seinen Feinden gemacht. Egal - schlimm genug, falls es tatsächlich so sein sollte, was auch noch niemand so genau weiß. Krisen gibt es im Nahen Osten, wo sich Menschen um Land streiten, das den einen gehört und die anderen glauben, dass es ihnen zustehe und natürlich in der Ukraine, wo die Asobörus (ach so bösen Russen) eine Halbinsel besetzt halten, deren Bevölkerung das sogar möchte. Dumm nur, dass es der EU und im speziellen der NATO ganz und gar nicht passt, dass Russland über seine eigene Bevölkerung die Oberhand behalten möchte. Man ist doch viel lieber näher dran...an - tja, woran? An den Rohstoffen, dem Feind?  Denn schließlich bleiben den Amis nicht mehr viele Feinde. Die ehemaligen sind mittlerweile fast alle Verbündete. Der Rest besteht nun nur noch aus China und Russland. Nordkorea würde auch noch ganz gut passen, aber da gibt es ja nichts zu holen.

Vorzeige-Mono-Imperialisten: USA

Die USA indes versuchen mit durchschaubaren Tricks ihre monoimperialistischen Interessen an Territorium und Rohstoffen zu sichern. Notfalls - und aus wirtschaftlichen Interessen - auch gerne mit Krieg. Schließlich bringt das die Wirtschaft auf Vordermann und den Schaden bezahlen sowieso die NATO-Mitgliedsstaaten.

Dass Deutschland bei diesem verächtlichen Spiel der Möchte-Gern-Götter mitspielt hat auch seinen guten Grund. Auch die deutsche Wirtschaft verdient gut am Krieg und an den Waffen. Die Auftragslage in der Industrie Deutschlands ist im August 2014 so stark wie noch nie eingebrochen. Ein Minus von 5,7 Prozent. Da wundert es nicht, dass Selbstverteidigungsministerin Ursula von der Leyen den maroden Zustand der Bundeswehr beklagt. Lasst uns doch alles neu kaufen - das bringt die Wirtschaft wieder auf Touren.

Die gekauften Medien

Und den Medien fällt das nicht auf? Nein, darf es auch nicht. Dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird zwischenzeitlich eine antirussische Berichterstattung vorgeworfen und alles, was irgendwie Amerika-kritisch ist, wird entfernt. Gut, dass das Internet so wenig vergisst. So können auch gut gemachte Dokumentationen über die hetzerische amerikanische Weltpolitik noch gesehen werden, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen aus politischen Gründen aus ihrer Mediathek entfernt hat. Hier ist so ein schönes Beispiel:


Wann wachen wir denn endlich auf? Lasst uns mit Mistgabeln gegen Berlin ziehen und dem Irrsinn endlich ein Ende bereiten. Nicht, dass unsere Enkel uns irgendwann fragen, warum wir nichts getan haben.....

Mittwoch, 3. September 2014

Überwachung in Ihrem Geldbeutel - Was Bargeld über Sie verrät

Glauben Sie auch der Überwachung durch stasiähnliche Überwachungsorganisationen wie z. B. der NSA dadurch zu entkommen, dass Sie sich auf alte Kommunikations- und Zahlungsmittel besinnen? Das heißt: Brief statt E-Mail und Bargeld statt Überweisung. Was aber nicht einmal die Datenschutzbeauftragten wissen: Anhand der Geldscheine kann man mittlerweile genau belegen, wann Sie was und an wen bezahlt haben? Klingt unglaublich? Ist es auch – aber leider wahr.

Schon im Jahr 2008 wurde unter der Patentveröffentlichungsnummer DE 102007014176 A1 das System und Verfahren zur Handhabung von Bargeldlogistikprozessen eingetragen. Hersteller und Patentinhaber ist die börsennotierte Wincor Nixdorf AG in Paderborn. Sinn und Zweck dieses Patents ist es, die Bewegungen von Geldscheinen lückenlos nachzuvollziehen. In Geldkassetten, bei Supermarktkassen, Banken und Geldautomaten wird damit automatisch die Seriennummer eines jeden Geldscheins erfasst. Der – zumindest – offizielle Hintergrund dieser Ausspähmaßnahme ist, Strafdelikte, die im Zusammenhang mit Bargeld zu tun haben, besser aufklären zu können. Durch die Verfolgung der Geldscheine werde die Strafverfolgung erleichtert. Übrigens die NSA erfasst Ihre Daten auch nur aus Vorsicht vor Ihren Terrorangriffen.

Die Nachverfolgung von Geldscheinen kann jedem, der sich nicht systemgerecht verhält, sehr schnell zum Verhängnis werden. Ein fiktives Beispiel: Sie holen vom Geldautomaten hundert Euro ab, gehen damit in die Buchhandlung und kaufen ein systemkritisches oder revolutionäres Werk. Der Buchhändler bringt abends den Kasseninhalt zur Bank. Mit Ihrem Geldschein. Die Nachverfolgung sieht nun so aus: Der Schein, der zunächst der Bank zugeordnet war, geht an Sie. Das sieht man anhand der Abbuchung auf Ihrem Konto. Dann wird der Schein dem Buchhändler zugeordnet, das bedeutet, dass Sie dort etwas gekauft haben. Über den von der Kasse eingescannten Barcode lässt sich sehr einfach herausfinden, was Sie gekauft haben. Schon hätten gewissen Firmen und Behörden Sie als „Staatsfeind“ enttarnt. Sie sehen: Beim Bargeldumlauf gibt es die Möglichkeit der totalen Kontrolle. Ob diese tatsächlich angewandt wird, steht offen. Denkbar wäre es aber, denn die Überwachung von Privatpersonen passiert laufend und überall. Von der E-Card über Überwachungskameras mit Gesichtsscanner an öffentlichen Plätzen, Flughäfen usw. bis zu KFZ-Ortungsgeräten, die das Bewegungsprofil einer Person lückenlos nachweisen können.

Nun, ich weiß, das Bundesdatenschutzgesetz schützt uns doch vor solchen Eingriffen in das Privatleben. Bestimmt. Oder? Oder nicht? Sehen Sie, es geht nicht darum alle Daten aller Menschen zu erfassen. Aber wenn heute jemand gezielt aus dem „Verkehr“ gezogen werden soll, oder er dringend einer „Systemformatierung“ unterzogen werden muss (wie unser fiktiver Buchkäufer) so könnte man dies durch die digitalen Datenspuren, die dieser Mensch in seinem Privatleben hinterlässt, sehr einfach gestalten. Und dann könnte ein Assimilationsmonolog so klingen: Wenn sie nicht mitspielen, dann lassen wir ein paar Daten ihres Privatlebens durchsickern. Ein Shitstorm wird ihren E-Mail-Account lahm legen, ihr Vermieter wird ihnen kündigen, die Kinder werden in der Schule gemobbt und ihren Job sind sie dann sowieso los. Ach ja und das Finanzamt könnte dann auch noch ein Hühnchen mit ihnen rupfen wollen. Sie könnten sich natürlich auch kooperativ zeigen und wir vergessen die Daten.


Sie sehen, das Bezahlen mit Bargeld ist auch keine bessere Alternative als das online-Banking, wenn es um Nachverfolgung geht. Am sichersten wäre man vielleicht noch, wenn man vor dem Kauf gewisser Artikel sein Bargeld in der Schweiz in Franken tauscht und die Franken dann in Österreich wieder in Euroscheine. Abgesehen von möglichen Kursverlusten wäre dies ja schon eine Geld-„Vorwäsche“, die zumindest manche Behörden ganz schön verärgern könnte. 

EU verbietet Staubsauger ab 900 Watt – immer mehr Unternehmen zahlen keine EEG-Umlage

Staubsauger von 1906
Seit dem 1. September 2014 weist ein neues Kennzeichen beim Staubsauger-Kauf auf den Energieverbrauch hin. Das hat seinen Grund, denn die EU-Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass die Leistung von neuen Staubsaugern seit September nicht mehr als 1.600 Watt betragen darf. Bis zum Jahr 2017 soll die Höchstleistung der Staubfresser auf 900 Watt gedrosselt werden. Solange die Hersteller es schaffen, die Saugleistung anzupassen, ist das kein Problem. Der durchschnittliche Milbenvampir der deutschen Hausmänner und –frauen hat aktuell 1.800 Watt Leistung. Das ist zuviel, sagt die EU, denn schließlich gilt es in der Zukunft Energie zu sparen, wo es nur geht. Und da kommt der Bürger gerade recht. Allein in über 40 Millionen Haushalten in Deutschland wird beinahe täglich Staub gesaugt. Das heißt, der Verbrauch für „Saugstrom“ in deutschen Privathaushalten wird sich bis 2017 halbieren. Vorausgesetzt natürlich, alle würden sich ein neues Gerät kaufen. Auch muss sich selbstverständlich die Saugleistung entsprechend erhöhen, sonst saugen die Deutschen mit ihren gedrosselten Saugern länger und die erhoffte Energieersparnis bleibt aus.

An und für sich eine schöne Sache, aber eben nur eine Seite der Medaille. Denn während die Eurobürokraten sich immer neue Energiegängelungen für Otto Mustermann und seine Frau ausdenken wird die Liste der Unternehmen, die vom Ökostrom-Rabatt profitieren immer länger. (Diese Firmen profitieren vom Ökostrom-Rabatt: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eeg-umlage-diese-firmen-profitieren-vom-oekostrom-rabatt-1.1886240)
Diese „stromintensiven“ Betriebe kommen vor allem in der Lebensmittelindustrie und der Aluminiumindustrie vor. Die Herstellung von Aluminium ist extrem energieintensiv und deutsche Hersteller müssen auf dem weltweiten Markt natürlich auch mit den Preisen der chinesischen Hersteller mithalten können. Wenn man nun aber weiß, dass die Stromkosten im Durchschnitt nur 1,6 % des Umsatzes ausmachen und die Vielzahl der Betriebe keinem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, mutet die Befreiung der EEG-Umlage als eine Frechheit gegenüber dem Bürger an. Die Kosten für die Ökostromumlage könnten diese Betriebe also spielend an ihre Kunden weiter geben. Auch 72 Firmen, die im Nah- und Fernverkehr tätig sind, sind von der Umlage befreit. Wahrscheinlich hat man Angst, dass beispielsweise die Münchner Stadtwerke nach China abwandern könnten, wenn sie zuviel für den Strom ihrer U- und S-Bahnen bezahlen müssten.


Dass die EEG-Ausnahmen besonders in Deutschland zunehmen, hat mittlerweile auch die EU mitbekommen und ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Argument: Wettbewerbsverzerrung in Europa. Deutschland wehrt sich. Und das Verfahren dauert. Währenddessen ärgern sich die Bürger über die hohen Strompreise, die sie – auch dank der vielen befreiten Betriebe – zahlen müssen und hoffen, dass ihr alter Staubsauger noch lange durchhält.

Donnerstag, 21. August 2014

Wenn der Esel schreit: Keine Angst vor der angedrohten Vollstreckung des Rundfunkbeitrags

(c) by Carsten Thilo Raab
Schon der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. von Staufen (1194-1250) sagte: „Drohlärm ist Eselsgeschrei“. Dass dem wirklich so ist, bestätigte das Landgericht in Tübingen im Mai dieses Jahres. Ein Untertan des öffentlich-rechtlichen Rundfunkreichs in Deutschland hatte seine TV-Zwangssteuer nicht bezahlt. Deshalb schickten ihm die Vollstrecker ein gar unfreundliches Schreiben ins Haus. Sie drohten – ähnlich wie zur Zeit Friedrichs des Staufers –  mit Wohnungszwangsöffnung, Sach- und Lohnpfändung, Kontopfändung und Erzwingungshaft. Doch der vermeintliche Schuldner blieb säumig und beschwerte sich vor dem Landgericht Tübingen. Dort entpuppten sich die Drohgebärden dann tatsächlich nur als „Eselsgeschrei“. Die Richter stellten fest, dass dieser Vollstreckungsversuch unwirksam ist, da er nicht ausreichend begründet wurde und jede Menge Formfehler aufwies.

Da man davon ausgehen kann, dass Eselsgeschrei bundesweit sehr ähnlich klingt, sollte die Vorgehensweise, wie man den Esel zur Ruhe bringt, auch bundesweit funktionieren.

Wenn Sie diese Blogseite regelmäßig besuchen, so wissen Sie, dass ich ein Gegner der TV-Zwangssteuer bin. Umso mehr freut mich dieses Urteil des Landgerichts Tübingen. Denn die Art und Weise, wie versucht wird, dieses Geld einzutreiben, ist teilweise mittelalterlich. Nicht selten klingeln die Geldeintreiber an den Haustüren und weisen im militärischen Befehlston auf die ausstehenden Zahlungen hin; versehen mit dem rechtlich nicht haltbaren Hinweis, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine Demokratieabgabe handelt, die einfach „mal jeder zahlen muss“. Auch der Schriftverkehr entbehrt jeglicher Moral, wenn von einer polizeilichen Zwangsöffnung der Wohnung oder einer Erzwingungshaft zu lesen ist.


Offen bleibt auch nach wie vor die Frage, was mit dem vielen Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschieht. Wir sprechen hier immerhin von einem Jahresbudget von 8 Milliarden Euro. Wohin das Geld wirklich fließt, weiß die Öffentlichkeit nicht. Dass bei sportlichen Großveranstaltungen stets mehr öffentlich-rechtliche Mitarbeiter als Athleten an den schönen Plätzen dieser Welt auf unsere Kosten verweilen ist kein Geheimnis. Was aber immer noch viel zu wenig Menschen wissen: Auch die „seriösen“ Nachrichtensendungen, die in allen politischen Brennpunkten dieser Welt gutbezahlte Korrespondenten sitzen haben, präsentieren uns oft Material aus dem Internet. Manchmal sehen wir Bilder und Videos, die weder aus dem entsprechenden Gebiet, noch vom genannten Zeitpunkt stammen. Ein hervorragendes Beispiel (auch wenn es schon aus dem Jahr 2011 stammt) ist der Korrespondentenbericht eines ZDF-Mitarbeiters im dortigen Morgenmagazin, der sich auf Videobeweise stützt, die ihm in Syrien über verschlungene Kanäle zugespielt worden sind. Dass das gezeigte Videomaterial bereits 2007 im Irak entstanden ist, scheint für das „journalistisch korrekte Magazin“ keine Rolle gespielt zu haben. Natürlich kann man mit der entfremdeten Verwendung von Bildern und Videomaterial auch hervorragend Meinung machen. Das Handwerk der Meinungsmache, damals noch Propaganda genannt, verstanden schon die Macher der Wochenschau im Dritten Reich sehr gut. 


Derartige Beispiele gibt es viele. Und manchmal auch Stellungnahmen der Verantwortlichen. Dort wird auch zugegeben, dass man aus sozialen Netzwerken Material nach sorgfältiger Prüfung (!) verwendet. Dafür gibt es bei der ARD eine eigene Einrichtung, das Content Center. Ob die Prüfung derartigen Materials tatsächlich sorgfältig ist? Noch ein Beispiel:


Und damit zurück zum Beitragsservice. Da die Vollstreckungsversuche offensichtlich mit der gleichen Sorgfalt vorbereitet werden, wie die meinungsmachenden und politisch gesteuerten Beiträge aus den Krisengebieten, können Sie sich ganz ruhig zurücklehnen und an das kaiserliche Eingangszitat denken. Wenn also auch Sie sich vom Eselsgeschrei belästigt fühlen, wenden Sie sich einfach an einen Anwalt, ... der was kann halt... 

Mittwoch, 20. August 2014

Die GEZ-Banditen: So betrügen die Öffentlich-Rechtlichen mit unserem Geld

Der Skandal um die sogenannten Ranking-Sendungen, wie bei „Deutschlands Beste!“ (Anfang Juli, ZDF) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitet sich aus. Neben der Frage, wen derartige Unterhaltungssendungen mit dem „demokratisch ermittelten Mehrheitsgeschmack“ unterhalten, müssen sich die Verantwortlichen den berechtigten Vorwurf gefallen lassen: Ihr betrügt uns mit unserem Geld!

Die Liste mit den öffentlich-rechtlichen Betrügern wird länger

Für „Deutschlands Beste!“ bezahlten wir neben der Idee, Planung, Redaktion, Produktion, Moderation usw. und den dazugehörenden Rechten, auch eine Forsa-Umfrage, die das ZDF eigens für diese Sendung in Auftrag gegeben hat. Dazu kommen eine „Hörzu“-Umfrage und ein Netz-Voting. Alles nur, um ein repräsentatives Zuschauerergebnis zu bekommen, das dann nach Gutdünken der „Meinungsmacher“ verändert wird. Der Ranking-Skandal im Fernsehen ist weder neu, noch ein Einzelfall. Wie sich herausgestellt hat, hatten sich in der Vergangenheit auch andere öffentlich-rechtlichen Sender schon öfter „verranked“. Der Hessische Rundfunk hat zwischen 2011 und 2014 bei drei Votings in die Reihenfolge eingegriffen, der WDR bei zehn von insgesamt 111 Sendungen. Der RBB bei zwei und auch der NDR gaben zu, einzelne Ergebnisse verändert zu haben.

Betrug nur in Unterhaltungssendungen?

Auch wenn es in der Sendung „Deutschlands Beste!“ nur um Unterhaltung ging. Die TV-Zwangssteuer, die wir bezahlen müssen, kann man auch als Vertrauensvorschuss betrachten. Wenn wir zahlen müssen, müssen die Öffentlich-Rechtlichen auch vertrauensvoll und redlich mit unserem Geld umgehen. Können wir aber sicher sein, dass dieser Betrug nur bei Ranking-Shows stattfindet?

Gedankenspiele jenseits des Rechts

Lassen wir nun einmal die rechtlichen Gegebenheiten rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beiseite und stellen uns ein paar ganz einfache Fragen.
Gälten für die Öffentlich-Rechtlichen nicht die Bestimmungen aus dem Rundfunkgesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag, könnte man deren Dienstleistung unter dem Fernabsatzrecht betrachten. Dieses im BGB geregelte Recht befasst sich auch mit dem Vertrieb von Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher, ohne direkten Kontakt zwischen ihnen. Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Laienhaft ausgedrückt: Wenn ARD, ZDF oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Sender Ihnen ungefragt eine „Ware“ in den Fernseher schicken und Ihnen das nicht gefällt, brauchen Sie auch nicht bezahlen (Dumm nur, dass man die TV-Zwangssteuer im Voraus zahlen muss). Auch die Kosten für das „Senden“ könnten Ihnen nicht auferlegt werden. Der BGH folgte schon im Juli 2010 der Empfehlung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass die Auferlegung der Hinsendekosten dem Ziel der Fernabsatzrichtlinie widerspricht. „Hinsendekosten“ sind demnach vom Verkäufer zu tragen.


Ich weiß, man kann die Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach mit dem Versandhandel vergleichen. Aber warum nicht einmal anders herum? Stellen Sie sich vor, Sie bekommen von Qualle oder Nickelmann ein Paket, das Sie gar nicht bestellt haben. Darin sind Sachen, die Sie gar nicht wollen. Die dürfen Sie aber nicht zurückschicken. Die müssen Sie nur bezahlen. Was würden Sie mit dem Paket wohl machen? Richtig! Ab in die Tonne!

Dienstag, 8. Juli 2014

Politiker müsste man werden ...

Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit

Der das gesagt hat, war kein anderer als Platon, der Begründer der abendländischen Philosophie. Wollen wir uns das oben genannte Zitat noch einmal verdeutlichen: Wenn jemand vorspielt gerecht zu sein, ist er am ungerechtesten. Einer, der Hartz-IV-Empfängern stolz verkündet, dass der Regelsatz um 2,27 Prozent steigt, oder einer, der dem fleißigen Arbeiter einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde garantiert, selbst aber auf Steuerkosten in Saus und Braus lebt ist – nach Platons Definition – die Ungerechtigkeit in Person. Und damit sind wir schon beim heutigen Thema.

So finanzieren sich die Bundestagsabgeordneten

Zunächst wollen wir einmal festhalten, dass die Bundestagsabgeordneten Volksvertreter sind. Mehr oder weniger gewählt. Sie werden vom Bund aus Steuermitteln bezahlt und sind daher de facto unsere Angestellten. Oder: Das Volk ist der Arbeitgeber der Politiker. Nun unterscheidet aber eine ärgerliche Tatsache dieses Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen anderen. In diesem Fall bestimmt nämlich der Arbeitnehmer sein Gehalt. Und er muss seinen Arbeitgeber noch nicht einmal fragen – er tut es einfach. Neben der regulären Entschädigung (schönes Wort im Zusammenhang mit Politikern) gibt es für die Volksvertreter eine ansehnliche Anzahl von versteckten Nebenleistungen. Damit sind nun nicht irgendwelche zusätzlichen Vorstandsposten oder andere gut bezahlte Vorträge in der Wirtschaft gemeint. Nein, es geht um die ganz legalen illegalen Nebeneinkünfte.

Wir beginnen bei der zu versteuernden Diät, die aktuell 8.252 Euro im Monat für einen Bundestagsabgeordneten beträgt. Das ist das „Grundgehalt“, das wir alle für unsere Volksvertreter bezahlen.

Nach der Diät kommt die Kostenpauschale

Jedes Jahr – und ganz automatisch – steigt die Kostenpauschale für Abgeordnete. Die ist natürlich steuerfrei und beträgt derzeit 4.204 Euro im Monat. Damit sollen die Kosten im Wahlkreis, die Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments und die Kosten für Repräsentation gedeckt werden. Die tatsächlichen Ausgaben spielen hier keine Rolle, sie müssen also nicht belegt werden, schließlich handelt es sich um eine Pauschale. Das ist besonders gut für Politiker, die in Berlin wohnen. Die brauchen keinen Zweitwohnsitz und bekommen so im Jahr 50.448 Euro extra! Steuerfrei, wie bereits erwähnt. Dafür bezahlen wir Steuerzahler, die selbst ihre beruflichen Aufwendungen in der Steuererklärung nur zu einem geringen Teil zurückbekommen und erst nach hohen bürokratischen Hürden beim Finanzamt.

Nach der Kostenpauschale kommt die Büroausstattung

Bundestagsabgeordnete haben einen Anspruch auf ein Büro am Sitz des Bundestages, also in Berlin. Die Büros müssen zurzeit mindestens 54 Quadratmeter haben, dazu gehören auch das Mobiliar (das übrigens nicht von IKEA stammt) und die Kommunikationsgeräte für sich selbst und die Mitarbeiter.

Nach der Büroausstattung kommen die Reisekosten

Wer soviel reisen muss, aber nur so wenig verdient, dem kann man nicht zumuten die Reisen aus dem eigenen Geldbeutel zu bezahlen. Also dürfen Bundestagsabgeordnete mit allen Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn kostenfrei fahren. Übrigens auch privat. Auch die Urlaubsreise im ICE zahlen wir Steuerzahler. Dass zusätzlich die „umweltfreundliche“ hubraumstarke, gepanzerte Dienstwagenflotte jederzeit zur Verfügung steht, versteht sich von selbst. Oh – fast vergessen: Abgeordneten werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.

Kommen wir zum Sachleistungskonto

Jedem Abgeordneten schenken wir Steuerzahler jährlich 12.000 Euro für Büro- und Geschäftsausstattung. Aber bekommen die nicht sowieso schon ein voll ausgestattetes Büro? (siehe Büroausstattung) Jaja. Aber mit diesem Geld werden Kaffeevollautomaten, Digitalkameras, iPads, Notebooks oder Navigationsgeräte bezahlt. Alle Gerätschaften dürfen übrigens privat genutzt werden. Auch wenn sich der Herr Abgeordnete ein Navigationsgerät in seinen Privat-PKW einbauen lässt, bezahlen wir das Gerät samt Einbau.

Nach dem Sachleistungskonto kommen wir zu den Mitarbeitern

Klar, dass jedes Mitglied des Bundestages auch Mitarbeiter braucht. Wofür? Na … für … äh. Egal, eben Referenten, Berater, Sekretärinnen, solche Menschen eben, die die Arbeit für ihn erledigen. Dafür werden dem MdB (Mitglied des Bundestages) von uns Steuerzahlern monatlich 15.800 Euro geschenkt. Das gilt aber nur für Mitarbeiter, die mit dem MdB weder verwandt noch verschwägert sind.

Kommen wir zum Ende

Gemeint ist das Karriere-Ende. Nun hat sich unser MdB jahrelang bemüht unter Fraktionszwang die Politik zu machen, die ihm seine Partei vorgibt. Er hat alles versucht uns Wählern das Gegenteil zu beweisen. Kurz: Er hat sich bemüht und gekämpft, unermüdlich der Ungerechtigkeit in der Republik in den Weg gestellt … und jetzt da ihn niemand mehr wählt, muss er zurück in die echte Arbeitswelt. Zum Glück zahlen wir unseren Freunden in Berlin dann ein Übergangsgeld. Für jedes Jahr Mitgliedschaft (nicht für die Arbeit, die reine Mitgliedschaft reicht) bekommt er einen Monat Übergansgeld in voller Höhe seiner Diät. Langzeitabgeordnete – und die gibt es überwiegend in den ländlichen Regionen (man denke an die MdB’s der CSU aus dem bayerischen Nirwana) – können so mal schnell knapp 150.000 Euro extra kassieren. Aber kaum jemandem, der sich so lange im Bundestag aufgeopfert hat, kann man noch eine echte Arbeit zumuten. Also gibt es für sie – auch von uns bezahlt die:

Versorgung

Und über die kann man sich besonders ärgern. Die Abgeordneten zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Sogar der Bund der Steuerzahler sagt, dass sowohl die Höchstversorgung als auch die jährlichen Steigerungsraten völlig übertrieben sind. Im Gegensatz zu seinem Arbeitgeber, der ein Leben lang arbeiten und Rentenbeiträge bezahlen muss, reicht dem Abgeordneten – unserem Arbeitnehmer also – schon ein halbes Arbeitsleben um auf eine Rente, Entschuldigung einen monatlichen Pensionsanspruch von 5.570 Euro zu kommen. Ach ja: Und im Gegensatz zu uns, können Abgeordnete schon bis zu zehn Jahre vor dem erreichen der Altersgrenze ohne Abschlag in Pension gehen.

Macht das nicht Lust auf eine politische Karriere? Bitte? Sie trauen sich das nicht zu? Bekanntlich liegt in jedem Witz ein Stück Wahrheit. Deshalb abschließend folgender:

Bauer: „Du Alois, kannst du meinen Bub’n nicht bei euch in der Partei unterbringen?“ 
Alois: „Tja, was kann er denn?“
Bauer: „Pfff … eigentlich nichts.“
Alois: „Na super. Dann brauchen wir ihn nicht erst anzulernen.“


Montag, 7. Juli 2014

Wie uns unser eigener Staat schröpft Heute: Strom

Blickt man auf die aktuelle Strompreisanalyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, so wird schnell klar: Auch in diesem Jahr ist der Strompreis auf ein Rekordhoch gestiegen. Da freut sich Vater Staat, schließlich bekommt er rund 52 Prozent davon. Umso verständlicher ist es, dass es natürlich kein Interesse daran gibt, den Strompreis zu senken. Das wäre auch schön blöd, schließlich beträgt der deutsche Stromsteuersatz mehr als das 20-fache als der EU-Mindeststeuersatz.

Sieben Milliarden Euro bekommt der Staat an Stromsteuer allein aus den privaten Haushalten. Über die Industrie und deren starke Lobby, die es immer wieder schafft, Sonderregelungen bei den Politikern zu erkaufen, wollen wir gar nicht reden. Das verärgert nur noch mehr.

Die Stromsteuer wurde am 1. April 1999 eingeführt. Sie war alles andere als ein Aprilscherz und darüber lachen konnte Otto Normalbürger nicht. Auch wenn die Politik ihre Schröpfungsmethoden immer bestens zu verkaufen weiß. Die Energie, so die Begründung, sollte durch die höhere Besteuerung verteuert werden. Als Wiedergutmachung wurde über eine Entlastung der Beitragszahler in der Sozialversicherung versucht, die Lohnnebenkosten zu senken.

Zusammen mit der Erhöhung der Mineralölsteuer war die Stromsteuer der Einstieg in die ökologische Steuerreform. Energie sollte teuerer werden, Arbeit dafür billiger. Anders ausgedrückt: Damit die Arbeit im Lande billiger werden konnte, wurden die Arbeitnehmerüberlassungen geschützt und damit Tarifverträge umgangen. Die Sklaven von heute, deren Gehalt zum Teil aus Hartz-IV-Mittel aufgestockt wird, damit es zum Überleben reicht, mussten von nun an auch noch mehr fürs Tanken und für den Strom bezahlen. Danke schön, Vater Staat.

Ganz clever von unserem Staatsfeind Nr. 1 – dem Staat an sich nämlich – war, dass man im Stromsteuergesetz auch noch gleich die Selbstversorgung besteuert hat. Wenn ein Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch aus seiner eigenen Stromerzeugungsanlage entnimmt, hält Vater Staat sein Steuerhändchen auf. Hoffentlich kommt keiner auf die Idee, dass Bürger, die einen Garten haben, bei der Entnahme ihrer eigens angebauten Kartoffeln, sieben Prozent Mehrwertsteuer an den Staat zahlen müssen … J


Apropos Lebensmittel … Diese Frage können wir uns doch einmal stellen: Strom ist in unserer Gesellschaft ein lebensnotwendiges Gut. Also wie die Lebensmittel. Warum gilt dann für den Strom der Umsatzsteuersatz von 19 und nicht von sieben Prozent? 

Dienstag, 1. April 2014

Erneuerbarer Strom kostet 20 Milliarden mehr, als er einbringt

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Anteil des umweltfreundlich erzeugten Stroms heute schon auf 25 Prozent angewachsen. Der Zuwachs ist auch letztlich für den gesunkenen Preis dieser „grünen“ Energie an der Strombörse verantwortlich. Na prima wird mancher nun denken, dann wird es nicht mehr lange dauern, bis die Energiepreise in Deutschland gesenkt werden. Wer so denkt, denkt zwar vom Prinzip her richtig, kennt aber nur die halbe Wahrheit. Die Finanzierung von Biomasse-, Wind- und Solaranlagen wird in diesem Jahr rund 20 Milliarden Euro mehr kosten, als der Verkauf des dort hergestellten Stroms einbringt. Diese 20 Milliarden Euro werden über die EEG-Umlage, also den Stromabnehmern, in Rechnung gestellt. Otto Normalbürger muss also WEGEN des sinkenden Preises für erneuerbaren Strom MEHR bezahlen. Das erinnert an den wirtschaftlichen Unsinn der DDR, als für den Ankauf von privat produziertem Obst und Gemüse teilweise mehr bezahlt wurde, als beim Verkauf erzielt wurde. Wie gern und laut hat man über diese Milchmädchen-Rechnung gelacht. Doch mit dem Strom geschieht genau das gleiche. Und wer lacht heute?

In Deutschland sind wir angehalten Energie zu sparen. Damit es uns leichter fällt, ist der Strom entsprechend teuer. Nicht nur für uns, sondern auch für unsere Betriebe. Die EEG-Umlage trifft gerade die Unternehmen hart, in deren Produktionskosten die Strompreise einen hohen Anteil ausmachen. Mit der Wettbewerbsfähigkeit anderer europäischer und außereuropäischer Betriebe sieht es da schlecht aus.

In Amerika ist dies – wie so vieles – ganz anders. Dort wird Energie bewusst günstig verkauft. Ganz egal ob es Treibstoffe wie Benzin oder der Strom ist. Die Amerikaner wollen ihre Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Bei uns sieht man das etwas anders, wir wollen lieber die Welt retten und Vorbild für ökologisch sinnvolles Wirtschaften sein. Also: Strom teurer machen, fördert die Sparsamkeit. Dass ganz nebenbei die Abschreibungen in den energieintensiven Brachen oft schon höher sind als die Investitionen derselben, ist auch kein gutes Zeichen.  


Das Tüpfelchen, nein, besser der Riesenpunkt auf dem i ist nun aber ein Reformvorschlag für das EEG. Da hat sich doch tatsächlich jemand ausgedacht, dass auch diejenigen EEG-Umlagen bezahlen sollen, die den selbst erzeugten Strom für den eigenen Verbrauch nutzten. Ob sich dieser geistige Schildbürgerstreich tatsächlich durchsetzen wird, sei dahingestellt. Fest steht, das hätte erneut negative Auswirkungen auf die Kosten der Energiewende. Erst wenn es jedem frei gestellt wird, seine eigene Energie umweltfreundlich und regenerativ zu erzeugen, wird der Markt für Solaranlagen oder klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auch ohne jede staatliche Vergütung hocheffizient und klimafreundlich werden. 

Donnerstag, 3. Oktober 2013

Sag' nicht, was man nicht hören will. Sonst erklärt man dich für verrückt


Die Affäre Mollath – ein Whistleblower in der Psychiatrie


Nach Auffassung der Bundesverfassungsrichter saß Gustl Mollath verfassungswidrig in der Psychiatrie. Das höchste deutsche Gericht entsprach der Beschwerde des 56-Jährigen. Das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg hätten ihre Entscheidungen nicht gut genug begründet. Der Fall Mollath ist aber auch ein Paradebeispiel für das Versagen der Politik.

Wer sich in Deutschland kritisch über die Justiz äußert, muss mit Konsequenzen rechnen. So musste es auch die Münchner Psychiaterin Hanna Ziegert erfahren, die nach einem Fernsehauftritt in der Sendung „Beckmann“ nun von der Staatsanwaltschaft München I wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde. In der Beckmann-Sendung vom 15. August 2013 ging es um den Fall Gustl Mollath. Die Fachärztin, die seit über 30 Jahren bundesweit forensisch-psychiatrische Gutachten erstellt hat, sagte darin unter anderem, dass die Auswahl eines Gutachters durch Staatsanwaltschaft und Gericht sich manchmal danach richte, welches Ergebnis hinsichtlich der Schuldfähigkeit der Auftraggeber wünscht. Peng! Das saß. Für soviel Mut gab es auch postwendend die Belohnung: eine Ablehnungsverfügung. Und die klebt nun der versierten Fachärztin in der Vita.

Das Bundesverfassungsgericht hat – und damit zurück zum Thema – festgestellt, dass Gustl Mollath verfassungswidrig in der Psychiatrie saß. Das ist eine deutliche Rüge für die bayerischen Richter. Offensichtlich haben sich die Gerichte damals keine große Mühe gegeben, als sie sich mit dem Schicksal Mollaths auseinandersetzen mussten. Vielleicht, aber das ist jetzt reine Verschwörungstheorie, gab es aber auch ganz andere Gründe, Mollath als geisteskrank zu erklären und so seinen Äußerungen die Glaubwürdigkeit zu rauben.

Der Ausgangspunkt des Falls Mollath war ein Strafurteil im August 2006. Vom Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seiner damaligen Frau wurde er als schuldunfähig freigesprochen. Lediglich die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus wurde gerichtlich angeordnet. Mollath landete vor allem deshalb dort, weil er sich – so das Gericht – sehr merkwürdig verhielt. Er glaubte nämlich ernsthaft, dass seine Frau an einem riesigen Schwarzgeschäft von Geldverschiebungen in die Schweiz beteiligt war. Seine damalige Frau arbeitet bei der Hypo-Vereinsbank und ist tatsächlich öfter persönlich in die Schweiz gefahren um Kundengelder zu transportieren. Die Richter kam damals zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte eine gravierende psychische Erkrankung habe, vermutlich eine Psychose. Die Prognose für Mollaths Gesundung sei überdies sehr ungünstig, da vom Patienten keinerlei Krankheitseinsicht vorläge. Vielleicht deshalb, weil er gar nicht krank war?
 

Die Anzeigen, die Gustl Mollath gegen seine Ehefrau wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche erstattete, wurden seitens der Staatsanwaltschaft bis heute nie wirklich beachtet. Interessant wird die Geschichte aber im Jahr 2012, als ein Gutachten, das am 17. März 2003 von der Revisionsabteilung der betroffenen Hypo-Vereinsbank vorgelegt wurde, ans Licht der Öffentlichkeit kam. Darin heißt es sinngemäß, dass sich alle nachprüfbaren Behauptungen des Herrn Mollath als zutreffend herausgestellt hatten. Die Behauptungen, die Gustl Mollath schon damals vortrug, damit aber als „geisteskrank“ abgestempelt wurde. Bei Mollath habe sich ein in mehreren Bereichen paranoides Gedankensystem entwickelt.

Dass das besagte Gutachten Justitzministerin Beate Merk (CSU) schon seit mehreren Monaten vorlag und nicht beachtet wurde, ist schon ein Skandal. Gustl Mollath hätte also, bei sofortigem politischem Handeln, viel früher freigelassen werden müssen. Irgendwie erinnert diese – meiner Ansicht nach – bewusst manipulierte Geschichte an die Machenschaften kommunistischer und sozialistischer Diktaturen. Wer etwas weiß, das er nicht wissen darf, wird mundtot gemacht, indem man ihn für geisteskrank erklärt und wegsperrt. Anwalt Michael Kleine-Cosack spricht deshalb im Bezug auf die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von einer „Ohrfeige“ für Justizministerin Merk. Irgendwie ein schöner Gedanke. Aber Vorsicht: Wer eine Ministerin ohrfeigt, könnte – zumindest von einigen bayerischen Gericht – zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verdonnert werden. Ganz gleich, ob sie die „Watsch’n“ verdient hätte, oder nicht.

Danke, dass Sie bereits mitzahlen - ob Sie wollen, oder nicht!


Der letzte Akt hat begonnen: Deutschland vor dem Finanzkollaps


Oktober 2013. Der Vorhang für den letzten Akt des Finanzkollaps’ ist gefallen. Mit letzter Kraft versucht die wieder amtierende Merkelsche Regierung das eitle Europrojekt zu erhalten, die Banken und ruinöse Mitgliedsstaaten zu retten. Und das alles mit Ihrem und meinem Geld. Richtig gelesen: Sie zahlen bereits. Stück für Stück läuft in der Republik ein Enteignungsprozess. Wer genau hinschaut, erkennt die Zeichen klar und deutlich.

Immer wieder stellen sich viele Deutsche die Frage, wer eigentlich Schuld am Euro und an dessen wirtschaftlichem Dilemma hat. Viele schöne und abenteuerliche Verschwörungstheorien kursieren im Internet. Zum Beispiel die von der gewollten Simulation einer wirtschaftlichen Konvergenz, in der man es schwachen Staaten ermögliche sich hoffnungslos zu verschulden um sie sich dann „ohne einen Schuss“ einverleiben zu können. Sehr schön ist auch die Theorie, dass die USA Interesse an den angeblich gewaltigen Vorräten an Öl und Gas in Griechenland haben. Mit aller Macht habe daher Papandreou den Bruch Griechenlands mit Europa herbeiführen müssen, damit man dann die Rohstoffe teuer nach Amerika verkaufen könne.

Wer wie viel Schuld an der Misere hat, ist letztlich egal. Fest steht: Deutschland steht unmittelbar vor dem Finanzkollaps und die Vorzeichen zeigen dieses deutlich. Warum wohl, glauben Sie, werden Sie intensiv überwacht? Warum sollen Sie Ihr Geld auf das Konto bringen und keine Sachwerte kaufen? Warum manipulieren die Banken und die Regierung wohl die Märkte? Warum wohl will die Europäische Union die deutsche Einlagensicherung plündern? Warum wird das Bargeld in der EU schrittweise abgeschafft?

10.860.000.000.000,- Euro für die Räuberbanden der EU-Finanzelite

Mal ehrlich…haben Sie die Zahl in der Überschrift auch von rechts nach links nach Einheiten sortiert? Und wenn Sie alles richtig gemacht haben, dann kommen Sie auf 10,86 Billionen Euro. Das ist die Summe, die auf Privat- und Firmenkonten in der Eurozone liegt.* Und das ist die einzige Quelle für die Plünderbanden der Finanzmachteliten Europas mit der sie marode Banken retten können. Dass der gesamte Bankensektor ins Wanken geraten ist, weiß der geneigte Leser. Mit zwei massiven Problemen haben die Banken dieser Welt zu kämpfen. Das Eigenkapital ist zu niedrig und sie halten ominöse Geschäfte in ihren Bilanzen, die bei Fälligkeit die sofortige Pleite des Instituts nach sich ziehen – Beispiel: Credit Default Swaps. Allein diese „Tauschgeschäfte“ machen weltweit 638 Billionen US-Dollar aus. Europäische Banken haben den Vorteil, dass sie gerettet werden – koste es, was es wolle. Die Rettung ist garantiert. Natürlich auch mit Ihrem Geld.

*(Quelle: Eurostat, Bloomberg, Goldman Sachs)

Der letzte zahlt die Zeche und macht das Licht aus

Deutschland ist in der EU das letzte Land mit Finanzreserven. Allerdings werden wir auch diese nicht mehr lange haben, denn Brüssel plant ganz offiziell die Einlagensicherung Deutschlands zu plündern. Einlagensicherung ist ein Wort, das an und für sich erstmal gar nicht so gefährlich klingt. Genaugenommen aber sichert sie die Einlagen, die die Menschen erwirtschaftet und gespart haben. Das Geld eben, das Sie zur Bank gebracht haben. Geld, das Sie für Ihre Kinder und Enkel angelegt haben, sich für ein Eigenheim oder einen neuen Wagen zurückgelegt haben. Oder mit dem Sie sich in der Rentenzeit Ihre Existenz sichern wollten. Über die Einlagensicherung aus Deutschland freuen sich unsere EU-Partner besonders. Dank der europäischen Bankenunion, der Wolfgang Schäuble am 13. Mai 2013 zugestimmt hat, zahlen wir nun auch für andere europäische Banken. Danke, Herr Schäuble.

Die Enteignung offenbart sich im Bargeldverbot und in der Schnüffelaffäre

Das ist aber gemein und unerhört – so der Tenor aus Berlin, als es um die NSA-Affäre ging. Stück für Stück kamen immer mehr Geheimdienste ans Licht, die deutsche Wirtschafts- und Privatdaten unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung einsehen und speichern. Berlin ist empört. Zumindest nach Außen. Denn die deutschen Behörden profitieren von diesen Daten der Amis. Schließlich haben sie so auch Zugang zu Ihren Kontodaten. Und mit Kontodaten sind nicht nur Kontonummer und Kontostand gemeint, sondern eben auch Passwörter und Zahlenkombinationen für Onlinekonten. Der Staat könnte also Abbuchungen von Ihrem Konto veranlassen und vor allem: im Notfall einen Banken-Run sofort im Keim ersticken! Glauben Sie nicht? Am 21. März 2013 hat der Bundestag einer Gesetzesänderung zugestimmt, die z. B. alle Internet-Anbieter verpflichtet, auf Anfrage Passwörter und PIN-Codes für E-Mail-Konten und Online-Banking Preis zu geben. Große Anbieter müssen den Behörden sogar eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, die es ermöglicht ALLE Bürger flächendeckend und vollautomatisch zu überwachen. Die Stasi der DDR hat von solchen Möglichkeiten nur geträumt!

Wie passt es hier doch ins Bild, dass die Machteliten Europas immer lauter ein Bargeldverbot fordern. Natürlich angeblich auch nur zu Ihrem Schutz und zum Schutz vor Terrorismus und Kriminalität. Bargeld, das nicht auf der Bank liegt, bringt Sicherheit für den Sparer. Da immer mehr Menschen Bargeld bunkern, macht es der Staat dem Bürger immer schwerer dieses auch wieder in Umlauf zu bringen. Große Summen bar zu bezahlen, wird immer schwieriger. Warum wohl? Politiker mögen es nicht, wenn Sie Ihr Geld zuhause haben, denn dann können sie es nicht für ihre Rettungsorgien verwenden. Und Banker möchten Ihr Geld auf dem Konto, damit sie es für riskante Finanzgeschäfte verwenden können.

Kein Bankenstresstest 2013 in der EU

Wir stehen schon kurz vor dem Kollaps in der EU. In Brüssel und Berlin ist das auch weitreichend bekannt. Der für dieses Jahr geplante Stresstest für europäische Banken wurde auf 2014 verschoben. Gut, der Zustand der Banken ist – so glaube ich – wesentlich schlechter, als es immer kommuniziert wird. Das wissen die Damen und Herren in den Schaltzentralen der EU auch. Und deshalb versucht man diesen Zustand erst gar nicht mehr zu kaschieren, wie man das früher immer getan hat. Erinnern Sie sich? Zypriotische Banken im Stresstest? Das war im Juli 2011. Das Urteil der Europäischen Banken-Aufsichtbehörde und der Europäischen Zentralbank damals: „Alle Banken des Landes (Anmerk. d. Verf.Zypern) in guter Verfassung“. Acht Monate später brach der Bankensektor Zyperns zusammen, Sparer wurden enteignet.


Es ist nur eine Frage der Zeit, bis uns Deutsche das gleiche Schicksal blüht. Der Zusammenbruch ist unausweichlich, solange in Berlin die Heerschar der „alten Politikintreganten“ herrscht. Also: Wer kann, sollte sein Bargeld von der Bank abheben und am besten noch in eine Fremdwährung tauschen. Denn das Blaue, das Regierung und Banken uns vom Himmel versprechen, ist in Wirklichkeit rabenschwarz.

Donnerstag, 15. August 2013


DDR 2.0 – Überwachung der Steuerzahler durch Schnüffelsoftware?

15. August 2013. Die Steuersoftware ELSTER steht im Verdacht einen Trojaner zu enthalten, der jeden Rechner in höchst offizieller Mission ausschnüffelt. Wer – so frage ich mich – überwacht diese fiskalische Überwachung? Ist eine unabhängige Untersuchung, ob die Software tatsächlich den geltenden Datenschutzrichtlinien entspricht nicht dringend überfällig?

Dass moderne elektronische Methoden zur Überwachung von Ländern, Gruppen, Menschen und einzelnen Personen eingesetzt werden, ist nicht neu. Dass nun aber auch die Steuersoftware ELSTER im Verdacht steht, mehr als nur die Steuerdaten der Nutzer zu übermitteln, ist schockierend. Wird hier möglicher Weise das Bankengeheimnis verletzt? Das gibt es schon seit April 2005 nicht mehr. Damals erhielten die Sozial- und Finanzbehörden den vollen Zugriff auf die Datensammlung des Bundeszentralamts für Steuern. Und dort steht genau, wer welches Konto mit welchem Stand bei welchem Institut besitzt.

Das Kuckucksei im ELSTER-Nest?

Die Steuersoftware ELSTER, die sich jedermann gratis im Internet herunterladen kann, soll – so britische und französische Geheimdienste – die Computer der Bürger und Firmen ausspionieren. Franzosen und Briten, die in Deutschland arbeiten und hier Steuern bezahlen müssen, würden von ihren Heimatstaaten eindringlich gewarnt werden, diese Software zu nutzen. Immer wieder tauchten auch in Deutschland Warnungen von verschiedenen Computer-Clubs und Fachzeitschriften aber auch von der Stiftung Warentest auf. Der direkte Download aus dem Internet sei gefährlich, da man die tatsächliche Quelle nicht kenne und bei den regelmäßigen Updates, die ELSTER vornimmt, gebe es enorme Sicherheitslücken. Britische Geheimdienste äußerten sich, dass diese Schreckschüsse ganz bewusst öffentlich gemacht wurden. Und das ist durchaus schlüssig. Denn nach einer gesteuerten Kampagne würden die Nutzer nun glauben, dass die Software <sicher> gemacht wurde. Und zwar so sicher, dass es für mich sicher ist, dass die Daten auf den Rechnern nicht mehr sicher sind.

Wer überwacht die Überwachung?

 Wie sehr deutsche Staatsbürger schon heute von ihren gewählten „Volksvertretern“ und deren Organen überwacht werden, ist hinreichend bekannt und Dank NSA-Affäre endlich auch ein Thema in den Medien. In absehbarer Zeit soll nun die Abgabe der Steuererklärungen nur noch elektronisch möglich sein. Für Unternehmer, die ihre fiskalischen Angelegenheiten ohne fachliche Hilfe erledigen, gilt dies schon seit Beginn dieses Jahres. Es muss dringend von einem unabhängigen Institut geprüft werden, was die Software ELSTER in den Rechnern der Bürger tatsächlich macht. Ich empfehle jedem Steuerbürger ELSTER zu boykottieren, solange dies noch möglich ist. Das sind auch die Empfehlungen der britischen und französischen Geheimdienste. Die befürworten das handschriftliche Ausfüllen der beim Finanzamt abgeholten Formulare. Übrigens hat der russische Geheimdienst Mitte Juli Schreibmaschinen bestellt, so die russische Zeitung Iswestija. Und gerade die werden wohl wissen, dass jede Form der elektronischen Kommunikation anfällig für Spionageattacken ist.

Wie lange lässt sich der Bürger diese Freiheitsberaubung noch gefallen?

Es ist unerträglich, wie gläsern die Bürger in Deutschland schon geworden sind. Diese Transparenz, die die Regierung ihren Bürgern klammheimlich injiziert, kann mit unserer freiheitlich demokratischen Verfassung nicht kompatibel sein. Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger vor der nächsten Bundestagswahl im September genau überlegen, ob die etablierten Parteien vertrauenswürdig sind, bzw. es jemals waren. Es wird höchste Zeit für eine neue Generation von Politikern. Volksvertreter, die ihrem Namen Ehre und ihre tatsächliche Aufgabe machen: Die Interessen des Volkes vertreten. Nicht die von Merkel & Co. und deren lobbyistischer Interessenmafia.

Freitag, 11. Januar 2013

Wenn man über den seit 1. Januar 2013 gültigen Rundfunkbeitrag diskutieren möchte, sollte man das wissen.
Wer und was sind ARD und ZDF?

Eine ausgewogene, unabhängige und freie Berichterstattung ist ein wesentliches Merkmal einer Demokratie. Die Medien sind daher ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland sind in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengefasst, der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands). Diese Gemeinschaft umfasst neun Landesrundfunkanstalten und hat insgesamt rund 23.000 Mitarbeiter. Allein die ARD veranstaltet elf Fernsehprogramme, 55 Hörfunkprogramme, verfügt über 16 Orchester und acht Chöre. Rund 100 Fernseh- und Hörfunkkorrespondenten der ARD sind ständig an 30 Orten der Welt präsent.

Das ZDF, das Zweite Deutsche Fernsehen startete am 1. April 1963. Heute verfügt der Sender über 16 Inlandsstudios, eines in jeder Landeshauptstadt. Zusammen mit der ARD und allen 16 deutschen Ländern trägt das ZDF die öffentlich-rechtliche Körperschaft Deutschlandradio (DLR) mit seinen drei nationalen Hörfunkprogrammen Deutschlandradio Kultur, Deutschlandfunk und DRadio Wissen. Das ZDF beteiligt sich an 3sat, Phoenix, ARTE, und mit der ARD zusammen am Kinderkanal KiKA. Dazu gehören die Programme aus dem Digitalpaket (ZDFinfo, ZDFneo, ZDFkultur) und die ehemaligen Programme von ZDFvision (ZDFdokukanal, ZDFtheaterkanal, ZDFinfokanal).
 
 Brauchen wir den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk?
 
Die Antwort könnten wir nun auf ein schlichtes „Nein“ beschränken. Allerdings werden sich viele die Frage stellen, was dann aus dem so schöngeredeten Programm der Öffentlich-Rechtlichen wird. Dem Niveau, der unabhängigen und kritischen Berichterstattung und dem Bildungsauftrag, den die Öffentlich-Rechtlichen erfüllen müssen? Auch hier könnten wir schlicht sagen: „Es würde nicht schlechter werden.“ Die Lobeshymnen, die Lobbyisten und interne Profiteuer gern über ARD, ZDF und Deutschlandradio samt allen angeschlossenen Sendeanstalten singen, sind nur Eigenlob. Denn alles, was in den Rundfunkstaatsverträgen geregelt ist, ließe sich auch ohne einen einzigen Cent Rundfunkbeitrag bewerkstelligen. Man müsste dazu nur einen lizenzierten Wettbewerb für die privaten Fernsehsender schaffen. Privatanbieter würden mit wesentlich geringeren Kosten das gleiche, wenn nicht sogar bessere Angebot an Nachrichten, Politik, Sport, Kultur, Wirtschaft und Unterhaltung bieten können – man müsste die entsprechenden Vorschriften nur in den Sendelizenzen festschreiben. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender nach den Regeln der freien Wirtschaft agieren müssten, also für Bilanzklarheit sorgen müssten, würden sie längst nicht mehr existieren. Und wenn es in der Bundesrepublik Deutschland unbedingt öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, dann bitte ohne Gebühren, transparent und verfassungskonform.
 
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk – Unabhängig?
Nicht alles der Öffentlich-Rechtlichen ist der Öffentlichkeit recht
 
Würde es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland nicht geben, niemand hätte ernsthaftes Interesse, ihn einzuführen. Welcher vernünftige Mensch würde wohl mit Medienvertretern einen Staatsvertrag abschließen? Wer würde wollen, dass Medienkonzerne zu Institutionen mutieren, denen das Recht eingeräumt wird, von allen Bürgern einen Zwangsbeitrag kassieren zu dürfen?
 
Wie, worüber und wann was ganz „unabhängig und interessenfrei“ berichtet wird, liegt letztlich in den Händen der Intendanten. Intendanten werden vom Rundfunkrat gewählt und eingesetzt, der sich wiederum aus Mitgliedern verschiedener Organisationen, zumeist vertreten durch Funktionäre und politischen Organisationen zusammensetzt. Dass der Intendant gegen den Rundfunkrat und damit gegen die Interessen seiner Funktionäre oder Parteifreunden agieren würde, ist also in etwa so unwahrscheinlich wie eine Schwangerschaft des Papstes. Der Intendant schlägt dann den Chefredakteur vor, der wiederum seinen Redakteuren die Linie der Berichterstattung vorgibt. Klingt bis dahin nicht sehr unabhängig, ist es auch nicht.
 
Wie kann man z. B. die hohe Medienpräsenz der stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der LINKEN, Sarah Wagenknecht, im MDR und anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten erklären? Blickt man auf die MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille und kennt man ihre Vergangenheit, in der sie „aus Überzeugung“ in die SED eingetreten ist, wird die überproportionale Talk-Show-Präsenz Wagenknechts schon deutlicher. Diese Präsenz ist nicht nur auf den MDR begrenzt, sondern umfasst die meisten öffentlich-rechtlichen Landesanstalten mit ihren politischen Talk-Shows.
 
Sarah Wagenknecht ist aber nicht die einzige aus dem linken Lager, die – vielleicht auch wegen ihrer Optik – eine hohe öffentlich-rechtliche Medienpräsenz genießt. Jutta Ditfurth, gebürtige Fränkin, die 1991 aus Protest gegen den politischen Kurs der Grünen die Partei verlies, initiierte mit der Ökologischen Linken die Gründung einer ökosozialistischen Partei (ÖkoLinX-Antirassistische Liste), die über den Status einer Kleinpartei aber nicht hinauskommt. Dennoch hat sie eine enorme Medienpräsenz bei den Öffentlich-Rechtlichen. Auftritte in Wetten,dass…? (ZDF) und Leute (SWR), fünfmal Gast bei der ARD-Sendung Hart aber fair, Auftritte bei ZDF-„Oberlehrerin“ Maybritt Illner, bei ARD-„Gallionsfigur“ Sandra Maischberger, Anne Will (ARD), Markus Lanz (ZDF), Frank Plasberg (WDR)… Hat es etwa einen politischen Grund, warum die Programm-Taste für die ARD ganz LINKS auf der Fernbedienung zu finden ist?
 
 
Wie der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk unsere „Beiträge“ verschleudert
 
Geheimsache „Gehälter“
 
Dass der Rundfunkbeitrag an und für sich nicht nötig wäre, haben wir an anderer Stelle schon erörtert. Nun stellt sich die Frage, was mit dem Geld – und wir sprechen hier von einem öffentlich-rechtlichen Jahresbudget von rund 8 Milliarden Euro – passiert. Einen umfassenden Einblick zu gewinnen, ist schier unmöglich. Der Raum für Mutmaßungen ist sehr groß, da die Öffentlich-Rechtlichen beharrlich schweigen, wenn es darum geht, was „Top-TV-Gesichter“ wie Claus Kleber, Günther Jauch, Maybrit Illner oder Tom Buhrow verdienen. Die Flanke, die die Sender durch ihre Geheimniskrämerei bieten, stellt eine einladende Angriffsfläche dar. Das hat sich mittlerweile auch bei den etablierten Parteien herumgesprochen und plötzlich fordern Mandatsträger aller Couleur mehr Transparenz.
 
Das Lohnabstandsgebot
 
Nach dem großen öffentlichen Druck, haben auch die Sender die Intendanten-Gehälter offen gelegt. Von 207.000 Euro für Erik Bettermann (Auslandssender Deutsche Welle) über 297.000 Euro für Jan Metzger (Radio Bremen) und 308.000 Euro für Monika Piel (WDR) bis zu Spitzenverdiener Thomas Gruber. Gruber bekam als Intendant des Bayerischen Rundfunks (bis Februar 2011) jährlich 310.000 Euro. Diese Zahlen stammen aus 2010 und man dürfte also kaum falsch liegen, wenn man von einem Jahresgehalt von +/- 300.000 Euro ausgeht. Bei Behörden gilt das Lohnabstandsgebot. Wenn der Amtsleiter etwa 10.000 Euro im Monat verdient und der Pförtner der Behörde 1.500 Euro im Monat, so ist das eine akzeptable Spanne. Die Öffentlich-Rechtlichen sind, wie es der Name sagt, eine Öffentlich-Rechtliche Körperschaft, dessen Träger der Staat ist. Nun könnte man diese Körperschaft durchaus mit einer Behörde vergleichen, nicht aber, wenn es um das Lohnabstandsgebot geht. Hier verdient der Pförtner wahrscheinlich auch nur 1.500 Euro im Monat, der Intendant, den der Pförtner freundlich grüßt, 25.000 Euro. Eine angemessene Spanne?
 
Keine umfassende Finanzkontrolle
 
Die Öffentlich-Rechtlichen haben keine Konkurrenz zu fürchten. Mit ihren outgesourcten Privatfirmen schaffen sie es immer wieder sich jeglicher öffentlicher Finanzkontrolle zu entziehen. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem kostete im vergangenen Jahr 7,5 Milliarden Euro. Diese Einnahmen liegen meilenweit vor den Erlösen, die die Privatsender mit ihren Werbeeinahmen generieren. Neben den astronomischen Gehältern für Intendanten, Moderatoren und andere hochbezahlte Persönlichkeiten, verschlingen die Spartensender sehr viel Geld.
 
Finanzgrab „Spartensender“
 
ARD und ZDF haben zusammen 22 Programme, die 24 Stunden senden. Dazukommen neun dritte Programme sowie ARTE, Phoenix, Bayern Alpha, KiKA und 3sat. Damit endet die Liste aber nicht, denn die Digitalkanäle (die wir an anderer Stelle schon aufgeführt haben) kommen noch dazu. Die Öffentlich-Rechtlichen rechtfertigen diese „Programmvielfalt“ mit dem Angebot, das sie laut Rundfunkstaatsvertrag bieten müssen. Dieses Argument greift in der Realität aber nicht wirklich. In den meisten dritten Programmen laufen alte TATORT-Sendungen und alte Spielfilme werden zwischen ihnen hin- und hergereicht. In den kleinen Bundesländern Saarland und Bremen wird ebenfalls ein Vollprogramm geboten, das hohe Kosten verschlingt. Und die Digitalkanäle? Auch hier laufen rund 80 % Wiederholungen. Reportagen über mongolische Pferde oder Leben auf dem Mars, die bei ARTE laufen, kann der Zuschauer – zeitlich versetzt – auch bei 3sat, Phoenix oder ZDFinfo sehen.
 
Landesanstalten am „Finanz-Tropf“
 
Millionen versickern bei den Öffentlich-Rechtlichen jedes Jahr in Subventionen. So bekommt Radio Bremen für das Jahr 2013 ein Überbrückungsdarlehen von rund vier Millionen Euro. Die ARD überweist Jahr für Jahr über 26 Millionen Euro an die Fernsehmacher an der Weser. Das Programm, das dafür von den Bremern geliefert wird, entspricht dem minimalen Pflichtanteil. An der Programmzeit der ARD waren das im Jahr 2011 ganze 0,75 Prozent!
 
Die Millionen, die es nicht geben dürfte
 
In Deutschland gibt es, so das statistische Bundesamt, rund 40 Millionen Privathaushalte. Knapp 4 % davon besitzen keinen Fernseher, das sind 1,6 Millionen. Der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat auf das Jahr gerechnet ergibt 215,76 Euro. Wenn 1,6 Millionen Haushalte 215,76 Euro im Jahr für Fernsehen und Radio bezahlen, obwohl sie keine Empfangsgeräte besitzen, entspricht das einem Jahresbetrag von
343 Milliarden Euro.
 
343 Milliarden Euro, die – genauso genommen – zu Unrecht kassiert werden.
 
 
Superbudget: Sport
 
Die Gelder, die für Rechte bedeutender Sportübertragungen bezahlt werden, gehen in den dreistelligen Millionen-Bereich. Dafür verfrachten die Öffentlich-Rechtlichen massenweise Mitarbeiter in die Austragungsländer. Bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London nahmen 392 deutsche Athleten teil. ARD und ZDF schickten, als Rechteinhaber gut 500 Mitarbeiter auf die Insel. Bei sportlichen Großereignissen ist es keine Seltenheit, dass mehr öffentlich-rechtlichen Mitarbeiter als Akteure aus dem eigenen Land vor Ort sind.  Die Budgets von ARD und ZDF sind so hoch, dass bei der Vergabe von TV-Rechten für Sportevents die Privatsender keine Chance haben. Für das Jahr 2012 forderten ARD und ZDF eine Etaterhöhung von 1,47 Milliarden Euro. Die BILD-Zeitung berichtete, dass ARD und ZDF für die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien 2014 rund 210 Millionen für TV-Rechte einplanen, dazu kommen 30 Millionen Euro für die Produktion. Die Summen für die Olympischen Spiele werden sicherlich nicht viel geringer sein. Der „Spiegel“ sprach von einem ARD-ZDF-Sportetat für Rechte von 1,03 Milliarden für die Gebührenperiode 2009 bis 2012.
 
Superbudget: Stars
 
Den Goldmedaillenrang dürfte sich die Abteilung „Sport“ mit der Abteilung „Stars“ teilen. Wer gute Einschaltquoten will, braucht populäre Gesichter, ganz gleich ob hinter dem Schädelknochen noch etwas zu finden ist, oder nicht. Der Versuch den RTL und Pro Sieben Lieblingsfarbigen Stylingspezialisten Bruce Darnell in das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu bringen, brachte „Drama-Bruce“ eine Million Euro Gage; die Sendung aber floppte in kürzester Zeit. Das gleiche geschah mit Thomas Gottschalks Vorabend-Talk in der ARD. Nur dass Thomas’ Gage wohl etwas höher lag. Der „öffentlich-rechtlich-private-Wendehals“ Harald Schmidt wurde mit einem Produktionsvolumen von neun Millionen Euro von Sat1 hin zur ARD gelockt. Topverdiener ist allerdings der Vorzeige-Saubermann Günther Jauch. Seine Sonntagabend-Prime-Time-Talkshow hat ein Produktionsvolumen von 10,5 Millionen Euro.